SPÖ und ÖVP haben am Dienstag den Entwurf für das neue Parteiengesetz vorgelegt, das neben dem "Transparenzpaket" auch eine Reform der staatlichen Parteienförderung enthält. Kernpunkt ist die Anhebung der Subventionen auf Bundesebene sowie ein Korridor für die Länder. Außerdem sollen die Parteifinanzen künftig transparenter werden - u.a. durch Offenlegung von Spenden über 5.000 Euro. Grauzonen bleiben jedoch auch im neuen Gesetz gleich mehrfach erhalten. Und Geldstrafen für Funktionäre, die Spenden verschleiern, soll es nun doch nicht geben.

PARTEIENFÖRDERUNG: Der Bund soll künftig für jeden Wahlberechtigten mindestens fünf und maximal elf Euro an die Parteien ausschütten. Weil es derzeit nur 2,41 Euro sind, wird die Förderung somit auf fünf Euro mehr als verdoppelt. Im Gegenzug wird zwar die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalrats- und EU-Wahlen gestrichen, aber auch nach Abzug dieser Mittel bleibt den Parteien noch ein ordentliches Körberlgeld (siehe APA266).

- Parteienförderung gibt es (wie bisher) auch für jene Parteien, die bei Nationalratswahlen zwar über ein Prozent der Stimmen kommen, den Einzug in den Nationalrat aber nicht schaffen. Wer dagegen nur bei EU-Wahlen antritt und sich damit bisher Wahlkampfkostenrückerstattung sichern konnte, geht künftig leer aus. Nicht von der Neuregelung berührt sind die zusätzlichen Förderungen für Parlaments- und Landtagsklubs sowie Parteiakademien.

- Die Bundesländer können weiterhin höhere Förderungen an ihre Parteien ausschütten als der Bund. Auch hier gilt künftig aber ein verfassungsrechtlich vorgegebener "Korridor" von fünf bis elf Euro - und zwar jeweils für die Landes- und die Gemeindeebene. In Summe können die Länder also zwischen 10 und 22 Euro ausschütten, was den Status quo im wesentlichen bestätigen dürfte. Wien (24 Euro) und Oberösterreich (20 Euro plus vier Euro auf Gemeindeebene) müssten in ihren Landesparteienförderungs-Gesetzen aber wohl Kürzungen vornehmen.

WAHLKAMPFKOSTEN werden begrenzt: Gelten soll das Limit für die Zeit "zwischen der Festsetzung des Wahltages und dem Wahltag". In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Mio. Euro ausgeben. Überschreitungen werden von der Parteienförderung abgezogen.

PARTEISPENDEN: Die Parteien sollen in ihrem Rechenschaftsbericht (siehe unten) künftig Spenden auflisten, die an die Partei und ihre Untergliederungen, an parteinahe Organisationen sowie an Abgeordnete geflossen sind. Wenn Spenden 5.000 Euro jährlich überschreiten, werden auch Name und Anschrift der Spender offengelegt. Stückelungen zur Unterschreitung der Grenze werden verboten. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen umgehend veröffentlicht werden.

- Verboten werden Spenden von Parlamentsklubs, Parteiakademien, öffentlich-rechtliche Körperschaften, sowie von Unternehmen mit zumindest 25 Prozent Staatsanteil. Ebenfalls untersagt: Auslands- und Barspenden ab 2.500 Euro, anonyme Spenden und weitergeleitete Spenden Dritter ab 1.000 Euro. Strengere Regeln auf Landesebene sollen zulässig sein.

GRAUBEREICHE: Nicht als Spende ausgewiesen werden müssen allerdings auch künftig Einnahmen aus Sponsoring, Inseraten sowie Personal- und Sachspenden. Diese Beträge werden lediglich als Gesamtsumme im jährlichen Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Von wem das Geld gekommen ist, soll die Öffentlichkeit aber nicht erfahren. Auch das Medientransparenzgesetz greift hier nur bedingt, weil es nur für öffentliche Unternehmen gilt. Die Inserate von Privatunternehmen wie Raiffeisen oder Novomatic in Parteizeitungen werden davon nicht erfasst.