Die Flüchtlingskrise sorgt weiter für Zündstoff in Europa und in der österreichischen Koalition. Die ÖVP legte kürzlich konkretere Pläne für eine Verschärfung des Asylrechts vor. Zum einen soll nach dem Wunsch der Volkspartei „Asyl auf Zeit“ eingeführt werden.

Zum anderen soll es auch strengere Regeln für Menschen geben, die ihre Kernfamilie ins Landes holen möchten - und diese soll auch für anerkannte Flüchtlinge gelten: Diese hätten demnach innerhalb der ersten drei Monate nach Asyl-Zuerkennung Zeit, wie bisher einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Nach dieser Frist würde es schwieriger: Sie müssten ein eigenes, fixes Einkommen nachweisen, das für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht.  Außerdem müssten sie über genügend Wohnraum sowie eine Krankenversicherung verfügen.

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt prüfe den Gesetzesentwurf der ÖVP derzeit, heißt es aus dem Büro von Werner Faymann. Erst nach seinem Urteil wolle man zu den Plänen für strengere Asylregeln Stellung nehmen.

Unter Experten ist der Vorschlag zur Einschränkung des Nachzugs umstritten: Flüchtlinge würden aufgrund von Verfolgung aufgenommen, nicht aufgrund von Einkommen. Die derzeitige Regelung hätte nämlich durchaus ihre Berechtigung, erklärte der Asylrechtsexperte und frühere Sektionsschef im Innenministerium, Wolf Szymanski kürzlich.  „Sie verbindet das Asylverfahren des sogenannten Anker-Fremden, der als erstes das Land betritt, mit dem Schutz der Kernfamilie.“ Nur ein Betroffener muss mit einem Schlepper fliehen, die nachziehenden Kinder etwa würden später auf offiziellem, sicheren Weg nachreisen. „Wenn dieser Weg beschränkt wird, wird das Bedürfnis nach der Familie aber trotzdem bestehen“, sagt Szymanski. Dann wird die Zusammenführung eben mit Schleppern passieren. Davon halte ich nichts.“

Beschränkungen des Nachzugs werden dennoch auch in Deutschland diskutiert. Der CSU-Politiker Johannes Singhammer sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Regierung müsse prüfen, wie der gesetzliche Anspruch auf Nachzug reduziert werden könne. Ansonsten drohe eine Überforderung Deutschlands. 

Kritik kam hingegen von der SPD. "Anerkannten Flüchtlingen dürfen wir derzeit aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen gar nicht verbieten, mit ihren Ehepartnern und Kindern zusammenzuleben", sagte der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka.

Der stellvertretende UNHCR-Hochkommissar Volker Türk hat sich kürzlich gegen eine Verschärfung bei der Familienzusammenführung von Asylwerbern ausgesprochen und Humanität eingefordert. Anstatt von Abschottung forderte er die Schaffung von gerechten Verteilungsschlüsseln innerhalb Europas.

Für Österreich fand Türk gleichzeitig ausdrücklich auch lobende Worte: "Zuerst einmal Hut ab vor Österreich - ich war sehr beeindruckt von den Privatinitiativen (...) , auch von der Regierung und was die Behörden bewältigt haben."

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