Deutschland kann den Euro-Rettungsschirm ratifizieren und damit eine wichtige Maßnahme zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise in Europa in Gang bringen: Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg frei gemacht für den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Allerdings bauten die Höchstrichter in Karlsruhe ein starkes "Ja, aber..." in ihr Urteil mit ein. Das Verfassungsgericht erlaubt den Rettungsfonds, wenn die Haftung Deutschlands auf jeden Fall auf 190 Millionen Euro begrenzt bleibt - es sei denn, Deutschland stimmt etwas anderem zu. Damit kann Bundespräsident Joachim Gauck das ESM-Gesetz ratifizieren und somit den permanenten Euro-Rettungsschirm mit einem Gesamtkapital von 700 Milliarden Euro in Kraft treten lassen, da Deutschland das einzige Euro-Land war, das den Vertrag nicht ratifiziert hat.

Europa ein Stück weit gestärkt

Damit ist Europa in der Krise ein Stück weit gestärkt. Die Richter lassen die Währungsunion nicht zerbröseln. Einerseits. Gleichzeitig haben die Richter aber erneut die Rolle des deutschen Parlament gestärkt. Eine stückweite Aufgabe der nationalen Souveränität wird es mit der derzeitigen deutschen Verfassung nicht geben. Eine Entscheidung, die sich auf alle Staaten Europas in unterschiedlicher Nuance übertragen lässt. Wenn die politische Integration vertieft werden soll, muss dafür in den Nationalstaaten und auf der EU-Ebene eine neue Grundlage geschaffen werden. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso hat diese Position zeitgleich zur Urteilsverkündung in Karlsruhe bei seiner "Rede zur Lage der Union" vor dem Europaparlament in Straßburg vorweggenommen. Er forderte dort das, was die Höchstrichter in Deutschland der Politik in Berlin und Brüssel mit auf den Weg gegeben haben: Eine Richtungsänderung für die Europäische Union zur Schaffung einer politischen Union. "Ich rufe zu einer Föderation aus Nationalstaaten auf, nicht zu einem Superstaat", sagte Barroso.

Und diesen Weg müssen die europäischen Staatenlenker nun zusätzlich zur akuten Schuldenkrise in die Wege leiten. In Deutschland hat man sich in den zahlreichen Euro-Rettungsrunden gerne gedrückt und auf die Verantwortung an die Judikative abgeschoben. Und mit dem Urteil hat das Verfassungsgericht auch erneut eine Rolle für Deutschland (und diesmal eben auch Europa) eingenommen, die ihm die Politik derzeit gerne zuschiebt: Wenn die gewählten Volksvertreter nicht mehr weiter wissen, schielen nach Karlsruhe. Dem gibt der Vorsitzende Richter Andreas Vosskuhle allerdings einen deutlichen Rüffel. Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes, sagte Voßkuhle. "Das ist und bleibt Aufgabe der Politik." "Niemand kann mit Sicherheit sagen, was für Deutschland und Europa in einer solchen Krise tatsächlich am besten ist", sagt Voßkuhle. "In einer solchen Situation sind diejenigen berufen zu handeln, die vom Volk gewählt sind." Die Aufgabe des Gerichts sei es, die Verfassung zu schützen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Grundsatzurteil um eine grundsätzliche Position des nationalen Parlaments zum Gestaltungsspielraum in der europäischen Politik gedrückt und damit die Beantwortung dieser Frage in die Politik zurückgeschoben. Diese Frage müsste aber dringend beantwortet werden.