Rund 37.000 Menschen vertritt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart mit seinen Klagen gegen Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) - mehr als je zuvor in einer Verfassungsbeschwerde.

Die Gegner sehen in den Rettungsmaßnahmen eine Haftungs- und Transferunion, die eine weitere Staatsverschuldung der Krisenländer erleichtere und im Euroraum die Inflation fördere. Dies verstoße gegen das "Bail-out-Verbot".

Weil das BVG deutsche Gesetze am Maßstab des (deutschen) Grundgesetzes misst, pochen die Kritiker auf das Demokratiegebot: Der Bundestag habe seine parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten und damit seine Haushaltsautonomie aus der Hand gegeben; dies verstoße gegen tragende Grundsätze der Verfassung sowie gegen das Wahlrecht.

Hierbei berufen sie sich auf Urteile des BVG zum Maastricht- und Lissabon-Vertrag. Die Richter haben darin festgelegt, dass der Beitritt zum Euro nur im Zuge einer Stabilitätsgemeinschaft erlaubt ist. Der Bundestag dürfe sich bei solchen Unterstützungsmaßnahmen keinem Automatismus unterwerfen, sondern müsse stets das letzte Wort behalten. Auch darf Deutschland nicht ohne eine Volksabstimmung wesentliche Zuständigkeiten des Staates an Brüssel abtreten.