Das Abkommen von Schengen beseitigte 1985 zunächst die Schlagbäume zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern. Heute gehören 26 Staaten zum Schengen-Gebiet ohne Kontrolle der Binnengrenzen. Neben 22 EU-Ländern (alle außer Irland, Großbritannien, Zypern, Bulgarien und Rumänien) sind das Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Die Landgrenzen des Schengen-Raums mit mehr als 400 Millionen Einwohnern sind mehr als 7.700 Kilometer lang, die Seegrenzen knapp 42.700 Kilometer.

Der Schengen-Grenzkodex reguliert die praktische Arbeit. Darin werden auch Voraussetzungen genannt, unter denen ein Staat vorübergehend wieder Kontrollen einführen darf. Nach Artikel 23 kann ein Land "im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" für einen begrenzten Zeitraum an seinen Grenzen ausnahmsweise wieder Personen kontrollieren. Die Maßnahmen dürfen höchstens 30 Tage gelten oder so lange, wie die "schwerwiegende Bedrohung" andauert. Artikel 24 verpflichtet den Staat dazu, die anderen Mitgliedsländer und die EU-Kommission darüber zu informieren und die Gründe zu erläutern.

Die Schengen-Staaten nutzten diese Klausel zum Beispiel, um vor großen Sportveranstaltungen oder politischen Ereignissen zu kontrollieren. So wurde zum NATO-Gipfel in Straßburg und Baden-Baden 2009 das Schengen-Abkommen an der deutsch-französischen Grenze außer Kraft gesetzt, aber auch rund um die Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz.

Nach der Flüchtlingswelle aus Nordafrika Anfang 2011 hatten vor allem Italien und Frankreich eine Reform des Vertragstextes gefordert, um Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen. Als Dänemark im Sommer 2011 kurzzeitig wieder seine Grenzen nach Deutschland und Schweden kontrollierte, gab es heftige Proteste der beiden Nachbarn und vonseiten der EU-Kommission und des EU-Parlaments.