Die Schweiz führt für Angehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten vorübergehend wieder Kontingente ein. Der Bundesrat (Regierung) hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel anzurufen. Dies sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien.

Der Entscheid dürfte in der EU auf Kritik stoßen: Nach Ansicht der Union hat die Schweiz nicht das Recht, die Ventilklausel lediglich für einen Teil der EU-Länder anzurufen. Dies habe der EU-Botschafter ihr dargelegt, sagte Sommaruga. Der Bundesrat interpretiere den Vertrag aber anders.

Aus seiner Sicht hat die Schweiz das Recht, die Ventilklausel für die neuen EU-Staaten anzurufen, wenn die Bedingungen dafür bei der Zuwanderung aus diesen Staaten erfüllt sind.