Sechs Monate - das ist die Zeitspanne, die Österreich bleibt, um den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer-Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung zu beeinspruchen und den Kampf um die beliebte Wurst doch noch für sich zu entscheiden. Das hat die EU-Kommission in Brüssel jetzt kundgetan.

Die Wogen gehen in Österreich hoch, seitdem bekannt wurde, dass Slowenien sich die Krainer-Würstel namensrechtlich sichern will. Vor allem Wurstproduzenten fürchten für diesen Fall hohe Absatzeinbrüche. In der Brüsseler Behörde ist man solche Einwände gewöhnt. Exklusive Namensansprüche bei Lebensmitteln sind keine Seltenheit. Fast 1500 solcher Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditioneller Spezialitäten sind in der EU als geschützte Marken eingetragen, darunter Delikatessen wie der Parmaschinken, die schwäbischen Spätzle oder die Pizza Napoletana. Auch jede Menge österreichische Lebensmittel sind gelistet: der Vorarlberger Bergkäse, der Gailtaler Speck und das steirische Kürbiskernöl. Um Letzteres führen die heimischen Kernölproduzenten übrigens einen erbitterten Streit mit ihren Nachbarn aus der ehemaligen Untersteiermark. Die wollen sich das Schwarze Gold als "Steirisches Kürbisöl jenseits der Mur" schützen lassen. Um die Krainer als Allgemeingut zu bewahren, müsse sich Österreich gute Gründe einfallen lassen, ließ die Brüsseler Behörde nun wissen. Was die Eintragung einer neuen, geschützten Herkunftsbezeichnung bedeutet, davon können die Weinbauern im Friaul und im Elsass ein Liedlein singen. Als Ungarn den Tokajer vor einiger Zeit exklusiv für sich beanspruchte, mussten sie den Namen verbannen und die Flaschen umetikettieren.