Erst jetzt wurde ein Fall in den Schweizer Medien publik, der sich letztes Jahre ereignet hat. Die Stadt Basel verweigerte zwei muslimischen Schwestern (12, 14) die Einbürgerung. Die beiden Jugendlichen nahmen zwar am Unterricht teil und sprachen gut Deutsch, verweigerten aber den Schwimmunterricht und das Schullager.

"Mit ihrer Weigerung haben die Mädchen gegen die Schulpflicht verstoßen", sagte Stefan Wehrle, Präsident der zuständigen Einbürgerungskommission, gegenüber dem "Regionaljournal Basel".

Integration steht über der Glaubensfrage

Wie der tagesanzeiger.ch erläutert, ist die Begründung juristisch vertretbar. Das Gremium verweist auf einen Spruch der Höchstrichter, die bei einem Urteil im Jahr 2008 die Integration über die Glaubensfreiheit gestellt haben. 

Erst im April hatte ein ähnlicher Fall für Aufsehen in der Schweiz gesorgt. Zwei Brüder wollten Lehrerinnen aus religiösen Gründen nicht die Hand geben. Die Leitung ihrer Schule in Therwil (Kanton Basel-Landschaft) hat den Brüdern daraufhin einen "Dispens" von der üblichen Begrüßung per Handschlag gegeben. Ende Mai wurde im Kanton eine neue Regelung eingeführt und die Handschlagpflicht auch für Muslime eingeführt. Die temporäre Regelung an der Schule wurde aufgehoben.