Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Heuer sollen die Gehälter mit 1. März um 2,4 Prozent steigen, ab 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent. Die Einigung kam in der dritten Verhandlungsrunde zustande, die am Donnerstag begonnen hatte. Die Gremien der kommunalen Arbeitgeber und des Beamtenbundes dbb stimmten dem Paket anschließend zu. Das Votum der Bundestarifkommission von Verdi stand jedoch noch aus. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich sechs Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert.

Beide Seiten verständigten sich auch auf eine neue Entgeltordnung für die Kommunalbeschäftigten. In dieser soll geregelt werden, mit welchen Tätigkeiten und Qualifikationen ein Beschäftigter in welche Entgeltgruppe eingeordnet wird. Die neue Eingruppierung soll aber niemanden schlechter stellen. Viele dürften gar unmittelbar von einer höheren Vergütung profitieren. Um die Mehrkosten zu kompensieren, soll es allerdings in den nächsten Jahren Einbußen beim 13. Gehalt, der sogenannten Jahressonderzahlung, geben.

Zudem sieht das Paket höhere Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur betriebliche Altersvorsorge vor, wenn die jeweilige kommunale Versorgungskasse unter Finanznöten leidet. Verteilt auf drei Jahre sind hier nach Angaben aus Verhandlungskreisen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beitragssteigerungen um jeweils 0,4 Prozentpunkte vorgesehen.

Mitte der Woche hatte Verdi mit Warnstreiks weite Teile des Flugverkehrs in Deutschland lahmgelegt. Bestreikt wurden in den vergangenen zwei Wochen auch Kindergärten, der öffentliche Nahverkehr, Verwaltungen und Müllabfuhren. Der Unmut hatte sich vor allem gegen das erste Angebot der Arbeitgeber gerichtet. Dieses sah Steigerungen von drei Prozent verteilt auf zwei Jahre vor. Verdi und Beamtenbund dbb hatten beklagt, dieses sei mit einem Reallohnverlust verbunden, weil die Gehälter in zwei Stufen jeweils mit 1. Juni angehoben werden sollten.

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen wird in der Regel auf die etwa 180.000 Beamten sowie die 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes übertragen.