Die russische Regierung hatte in Straßburg argumentiert, dass es keine klaren Beweise dafür gebe, dass russische Soldaten an den Entführungen und Todesfällen beteiligt gewesen seien. Russland habe die Fälle nicht gründlich genug untersucht und habe wegen des Leids der Familien gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstoßen, befanden die Richter in Straßburg. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die der EGMR aber auch ablehnen kann.