"Die schwedischen Behörden haben auf seine Entscheidung, dortzubleiben, keinen Einfluss genommen. Herrn Assange steht es frei, die Botschaft zu verlassen", hieß es in der Stellungnahme der schwedischen Regierung.

Zuvor hatte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) den Aufenthalt Assanges als willkürliche Inhaftierung bewertet. Die Prüfkommission forderte Großbritannien und Schweden auf, den Freiheitsentzug des 44-Jährigen zu beenden. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft seit 2012 sowie für eine zuvor erlittene Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden.

Assange hatte sich wegen einer drohenden Festnahme durch Großbritannien und eine anschließende Überstellung nach Schweden im Sommer 2012 in die ecuadorianische Botschaft geflüchtet. Dort harrt er seitdem aus. Assanges Freizügigkeit müsse respektiert werden, erklärte das UNO-Gremium, das aus fünf Experten besteht. Die Entscheidung der UNO-Arbeitsgruppe über Assanges Beschwerde ist rechtlich allerdings nicht bindend.

Gegen Assange liegt ein europäischer Haftbefehl vor. In Schweden wird gegen ihn wegen Vergewaltigung ermittelt. Die britischen Behörden erklärten daher bereits mehrfach, Assange festzunehmen und zu überstellen, sollte er das Botschaftsgelände verlassen.