Der Deutsche Bundestag im Livestream  hat dem geplanten Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrormiliz IS in Syrien zugestimmt. Bis zu 1.200 Soldaten sollen zunächst bis Ende 2016 mit Aufklärungsflügen und einer Fregatte den Kampf der Verbündeten gegen den IS-Terror unterstützen. Eine Regierungsmehrheit für den Einsatz galt schon im Vorfeld als sicher.

Für das Mandat stimmten 445 Abgeordnete, dagegen waren 146, teilte Parlaments-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) mit. Es gab sieben Enthaltungen. Die Ja-Stimmen kamen fast ausschließlich aus dem Koalitionslager. Die Linksfraktion hatte vorab ein geschlossenes Nein angekündigt, die Grünen-Fraktion eine mehrheitliche Ablehnung.

Die Bundeswehr soll damit die Kampfjets der Anti-IS-Koalition unterstützen, selbst aber keine Bomben abwerfen. Die deutsche Fregatte "Augsburg" soll zum Schutz des französischen Flugzeugträgers "Charles des Gaulle" eingesetzt werden. Ein Tankflugzeug soll mit Treibstoffversorgung in der Luft längere Angriffsoperationen ermöglichen. Ziel ist die "Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen", dabei wolle man besonders dem Partnerland Frankreich militärisch zur Seite stehen. Die Aufklärungsflüge mit "Tornado-Jets" über Syrien sollen voraussichtlich im Jänner beginnen.

Proteste schon im Vorfeld

Gegen den geplanten Einsatz der Bundeswehr in Syrien gingen am Donnerstagabend am Brandenburger Tor in Berlin nach Angaben der Veranstalter rund 3.000 Menschen auf die Straße gegangen. Die Polizei sprach zunächst von 500 Teilnehmern - so viele waren auch angemeldet.

Gegen den geplanten Einsatz der Bundeswehr in Syrien gingen am Donnerstagabend am Brandenburger Tor in Berlin nach Angaben der Veranstalter rund 3.000 Menschen auf die Straße gegangen

Mit Völkerrecht in Einklang

Der deutsche Justizminister Heiko Maas trat Zweifeln an der rechtlichen Grundlage für einen deutschen Einsatz bereits tags zuvor entgegen. "Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz", sagte er dem "Tagesspiegel".

Zur Begründung verwies Maas auf eine vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines 'Systems kollektiver Sicherheit' möglich seien. "Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen", zitierte der "Tagesspiegel" den Minister.

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Auch völkerrechtlich sei das Mandat "zweifelsfrei gedeckt", sagte Maas: "Frankreich kann sich auf das in Artikel 51 der UN-Charta verbriefte kollektive Selbstverteidigungsrecht berufen." Maas fügte hinzu, er halte den Einsatz nicht nur für rechtmäßig, sondern auch für notwendig: "Wir müssen diese terroristische Mörderbande stoppen. Das wird nicht allein mit militärischen Mitteln gelingen, aber eben auch nicht ohne."

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