Der Angeschuldigte sei trotz seines hohen Alters eingeschränkt verhandlungsfähig, teilte das Oberlandesgerichts Mecklenburg-Vorpommerns am Dienstag mit.

Es hob damit einen gegenteiligen Beschluss des zuständigen Landgerichts Neubrandenburg vom Frühjahr 2015 auf, das den Prozess wegen des Gesundheitszustands des Mannes nicht eröffnen wollte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Schwerin wusste er, dass es sich um ein Vernichtungslager handelte. Da er sich "in die Lagerorganisation unterstützend" eingefügt habe, habe er an der Vernichtung mitgewirkt und diese befördert. Nach Ansicht des OLG ist die öffentliche Verhandlung dem Angeklagten zuzumuten, zumal ihm drei Verteidiger zur Seite stehen und die Beweisaufnahme sich darauf beschränken werde, Urkunden und frühere Zeugenaussagen zu verlesen.