Das neue Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern, diese dann jedoch löschen müssen. Dazu gehören Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern. E-Mails sind ausgenommen. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

Die Daten sollen bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen. Die Inhalte der Kommunikation werden dem Gesetz zufolge nicht gespeichert. Das frühere Gesetz zur Datenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen - und deswegen überarbeitet worden. Die Opposition und viele Datenschützer zweifeln aber die Rechtmäßigkeit auch der Neuregelung an.

"Wir geben Justiz und Polizei bei schwersten Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand", rechtfertigte Justizminister Heiko Maas (SPD) die Neuregelung. Zwar gehe es tatsächlich um einen Eingriff in Grundrechte, doch sei dieser "nicht nur verhältnismäßig, sondern auch zulässig".

Maas verwies darauf, dass die Speicherfristen im Vergleich zu den früheren Regelungen deutlich verkürzt und Schutzvorschriften etwa für Rechtsanwälte oder Journalisten ausgeweitet worden seien. Zudem würden erstmals Höchstspeicherfristen festgelegt.

Für die CDU warf Elisabeth Winkelmeier-Becker der Opposition vor, mit ihrem Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung "Täterschutz" zu betreiben. Zudem werde künftig ein Missbrauch persönlicher Daten durch den neu eingeführten Straftatbestand der Datenhehlerei besser verhindert. "Hier schließen wir eine wichtige Lücke", sagte die CDU-Politikerin.

Die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast warf Maas vor, seine frühere Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung aus opportunistischen Gründen aufgegeben zu haben. "Dieses Gesetz ist weder erforderlich, noch geeignet, noch verhältnismäßig", sagte sie. Von einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Grundgesetz sprach der Grünen-Netzexperte Konstantin von Notz. "Wir werden gegen dieses Gesetz klagen, da haben wir gute Chancen", kündigte er an.

Für die Linksfraktion prangerte die Abgeordnete Halina Wawzyniak einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff an. "Es gibt nichts an Beleg für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung", sagte sie in der Debatte.

Einwände gibt es auch von Seiten der EU-Kommission. Diese richten sich allerdings aus Wettbewerbsgründen gegen die Vorschrift, die Daten sicherheitshalber nur in Deutschland zu speichern.

Scharf wandte sich die Opposition gegen Argumente von Koalitionspolitikern, die Vorratsdatenspeicherung hätte die Aufklärung von Verbrechen des rechtsextremen NSU erleichtert. Dafür wäre eher eine ordnungsgemäße Arbeit der Behörden wichtig gewesen, konterte Künast.

Die Parlamentsdebatte wurde von Protesten von Bürgerrechtlern und Netzaktivisten gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Reichstagsgebäude begleitet. Es sei "brandgefährlich, Freiheit zu beschneiden und einen Überwachungsapparat zu errichten, um vermeintliche Sicherheit zu erlangen", erklärte Leena Simon von der Organisation Digitalcourage. Auch die Journalistenverbände DJV und DJU bekräftigten ihre Ablehnung des neuen Gesetzes.