Über zwei Referendumsvorlagen und zwei Initiativen haben die Stimmberechtigten in der Schweiz am Sonntag zu entscheiden. Das neue Gebührensystem für den Radio- und Fernsehempfang hat im Vorfeld für den meisten Gesprächsstoff gesorgt. Die geräteabhängige Gebühr soll durch eine allgemeine Abgabe ersetzt werden, die Billag-Kontrollen würden sich erübrigen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass heute die meisten Haushalte ohnehin über Empfangsgeräte verfügen, da Radio- und TV-Programme auch auf dem Handy und dem Computer empfangen werden können.

Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von einer halben Million Franken müssten Gebühren zahlen. Aus diesem Grund hat der Gewerbeverband das Referendum ergriffen gegen die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes. Unterstützt wird er von SVP, FDP und GLP. Die Gegner glauben, dass die Gebühren nicht wie versprochen sinken, sondern im Gegenteil steigen werden.

Der Ausgang der Abstimmung ist ungewiss. Bei der jüngsten Trendumfrage Ende Mai hatten die Gegner einen kleinen Vorsprung. Fast gleichauf lagen auch Gegner und Befürworter der Präimplantationsdiagnostik, die Meinungsforscher wagten daher keine Prognose.

Die Verfassungsänderung würde erlauben, mehr Embryos im Reagenzglas zu zeugen als heute. Das ist aus medizinischer Sicht nötig, wenn die befruchteten Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib untersucht werden sollen. Um die eigentliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik geht es aber noch nicht. Dafür muss zuerst die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung in Kraft gesetzt werden.

Über diese wird es wohl noch eine weitere Referendumsabstimmung geben. Die Gegner warnten aber schon jetzt vor Eugenik und Designer-Babys. Den Befürwortern geht es darum, mit den Untersuchungen die Chancen einer erfolgreichen Schwangerschaft zu erhöhen. Zudem soll verhindert werden, dass Paare in Länder mit liberaleren Gesetzen ausweichen.

20 Prozent Erbschafts- und Schenkungssteuer

Neben den beiden Referendumsvorlagen kommen zwei Initiativen zur Abstimmung. Mit der Erbschaftssteuer-Initiative wollen SP, Grüne, EVP und der Schweizerische Gewerkschaftsbund erreichen, dass hohe Erbschaften besteuert werden. Bei einem Ja zur Initiative würde eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent eingeführt. Besteuert würden Erbschaften und aufsummierte Schenkungen von über zwei Millionen Franken (1,91 Mio. Euro). Schenkungen bis 20.000 Franken pro Jahr und Person würden nicht gezählt.

Das bürgerliche Lager kämpfte geschlossen gegen die Initiative. Nach Ansicht der Gegner braucht es neben der Vermögenssteuer nicht noch eine Erbschaftssteuer. Sie warnen auch davor, dass Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet sein könnten, wenn die nächste Generation bei der Nachfolge hohe Steuern zahlen muss. Noch nicht bekannt sind die Freibeträge, die in diesem Fall gelten würden.

Laut Trendumfrage ist die Initiative allerdings chancenlos. Ende Mai lagen die Gegner mit 61 Prozent weit vorne. Ähnlich sieht es bei der Stipendieninitiative aus. Mit dieser will der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) das Stipendienwesen für Studierende an Hochschulen und in der höheren Berufsbildung auf Bundesebene vereinheitlichen.

Stipendeninitiative umstritten

Ihnen sollen aus familiärer Unterstützung, Erwerbsarbeit und Stipendien rund 24.000 Franken (22.924,83 Euro) pro Jahr zur Verfügung stehen. Heute ist das nicht gewährleistet, weil die Höhe der Stipendien und die Vergabekriterien von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich sind. Dabei wollen die Gegner der Initiative bleiben. Zudem führen sie die Mehrkosten von geschätzten 500 Millionen Franken ins Feld.

Auch bei einer Ablehnung stehen die Initianten aber nicht mit leeren Händen da. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen, mit der die Vereinheitlichung des Stipendienwesens beschleunigt werden soll: Nur noch jene Kantone würden Unterstützung des Bundes erhalten, die die formellen Kriterien des Stipendienkonkordats einhalten. Die Höhe der Stipendien bliebe aber Sache der Kantone.