Das französische Gesetz erlaubt "leichte" Züchtigungen zu "erzieherischen Zwecken" in der Familie.

Der Europarat hat Frankreich nun wegen Tolerierung der Prügelstrafe für Kinder gerügt. Paris verstoße damit gegen die Europäische Sozialcharta, stellte das zuständige Komitee der paneuropäischen Länderorganisation am Mittwoch in Straßburg fest. Diese verpflichtet die Unterzeichnerstaaten "jede Form" von Gewalt gegen Kinder mit "klaren, verbindlichen und präzisen" Regelungen zu unterbinden.

Dieser Verpflichtung ist Frankreich nach Überzeugung der Experten weder in der Gesetzgebung, noch in der Rechtsprechung nachgekommen. Das Komitee für soziale Rechte des Europarats reagierte mit seiner Rüge auf die Beschwerde einer britischen Kinderschutzorganisation.

Keine Sanktionen

Das Gremium hatte Frankreich bereits drei Mal aufgefordert, Prügelstrafen auch in der Familie ausdrücklich zu untersagen. Seine Entscheidungen sind - im Gegensatz zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - nicht mit Sanktionen verbunden. Gegner der Prügelstrafe in Frankreich hoffen aber, dass die neue Rüge den Druck auf die Pariser Regierung erhöhen wird.

Das französische Recht untersagt zwar Prügelstrafen in der Schule, nicht aber körperliche Züchtungen durch die Eltern. Die Frage ist in Europa umstritten. Von den 47 Mitgliedsländern des Europarats haben bisher 27 körperliche Züchtigungen auch durch die Eltern verboten, darunter Deutschland und Österreich.

In Frankreich wird über das Thema seit Jahren gestritten. Seit 2010 scheiterten in der Pariser Nationalversammlung zwei Vorstöße für ein solches Verbot. Vor allem konservative katholische Familienverbände, aber auch zahlreiche Politiker stemmen sich gegen ein Verbot, weil sie dadurch die Erziehungsrechte der Eltern beeinträchtigt sehen.

zu Hause - verboten. Vorreiter war 1979 Schweden, zehn Jahre später folgte Österreich, im Jahr 2000 Deutschland.