Sollte dies nicht geschehen, müsse der Zugang zu Facebook generell gesperrt werden. Anlass für die Gerichtsentscheidung waren staatsanwaltschaftliche Untersuchungen wegen angeblicher Mohammed-Beleidigungen auf Facebook.

Erst vor kurzem hatte die türkische Justiz Ermittlungen gegen zwei Journalisten eingeleitet, die in ihren Beiträgen in der Zeitung "Cumhuriyet" die jüngste Mohammed-Karikatur vom Titel der französischen Satirezeitung "Charlie Hebdo" veröffentlicht hatten. Ahmet Davutoglu, Ministerpräsident der islamisch-konservativen AKP-Regierung, hatte erklärt, die Türkei werde "Beleidigungen unseres Propheten" nicht hinnehmen. Im vergangenen Jahr hatten die türkischen Behörden vorübergehend die Zugänge zu Twitter und YouTube gesperrt.

In der Kurden-Metropole Diyarbakir im Südosten der Türkei gingen am Samstag etwa 70.000 Menschen auf die Straße und verurteilten die bildliche Darstellung des Propheten Mohammed. Bilder des Propheten Mohammed werden von vielen Muslimen als Blasphemie verurteilt. Die erste "Charlie Hebdo"-Ausgabe auf die Redaktion nach dem islamistischen Anschlag erschien mit einem weinenden Mohammed auf dem Titel, der ein Schild mit der Solidaritätsbekundung "Je suis Charlie" in den Händen hält.

Die Zeitung reagierte mit der Mohammed-Karikatur auf den extremistischen Anschlag vom 7. Jänner in Paris. Zwei Attentäter erschossen im Gebäude von "Charlie Hebdo" und bei ihrer anschließenden Flucht zwölf Menschen. Ein mit den Tätern in Verbindung stehender Islamist tötete fünf weitere Menschen.