Verteidigungsminister Gerald Klug zeigt sich einsichtig: Weil er vergangene Woche seinen Dienstwagen samt Chauffeur in die Schweiz kommen ließ, um einen Privatbesuch in Frankreich zu machen, ist er in die Kritik geraten. "Diese Optik ist alles andere als gut", erklärte Klug vor Beginn der Ministerratsssitzung. In Zukunft werde er "von Fall zu Fall prüfen", ob er den Dienstwagen privat nutzen soll. Rechtlich sei es erlaubt, auch den Chauffeur privat einzusetzen, heißt es nun im Kanzleramt, das noch am Vortag erklärt hatte, private Fahrten mit Chauffeur seien verboten.

Dennoch rate er von exzessiver Privatnutzung ab, sagte Bundeskanzler und SPÖ-Chef Werner Faymann zum jüngsten Aufreger um Minister Klug. "Auch wenn es rechtlich erlaubt ist, muss jeder mit sich selbst vereinbaren, wie weit er geht", sagte der Kanzler.

Bezügegesetz von 1956

Die Nutzung der Dienstautos von Ministern ist rechtlich nicht näher geregelt und basiert laut Sektionschef Manfred Matzka aus dem Kanzleramt auf dem Bezügegesetz von 1956. Weil Dienstautos Gehaltsbestandteil sind, seien sie unbeschränkt nutzbar. Und das samt Chauffeur auch im Urlaub, "weil es für Regierungsmitglieder weder Freizeit- noch Urlaubregelungen gibt", heißt die sehr formale Begründung. Im Kanzleramt sind jetzt aber auch Stimmen zu hören, die eine Neuregelung wollen, "weil sich die Zeiten geändert haben und heute nicht mehr adäquat ist, was gestern noch normal gewesen ist".

Nicht abfinden mit  exzessiven Privatfahrten mit Staatskarrossen will sich der Grüne Peter Pilz. Er hat den Bericht der Kleinen Zeitung über Klugs Ausflug nach Frankreich zum Anlass einer parlamentarischen Anfrage an den Minister genommen. Laut Pilz, der sich ein Angebot für die von Klug am Wochenende absolvierte Fahrt nach Frankreich stellen ließ, hätte Klugs jüngste Privatreise laut Offert einer Wiener Firma mit Dienstauto, Chauffeur und zwei Übernachtungen 9.530 Euro gekostet.