Praktisch ist es schon, im Internet zu buchen, aber wenn es nicht klappt, ist man als Konsument auf sich alleine gestellt. Unsere Leserin Sandra G. buchte im Internet auf einer Buchungsplattform ein Hotel in der Bundeshauptstadt. Noch am selben Abend trudelte per Mail die Bestätigung ein, alles schien also in Ordnung zu sein. Als die Frau jedoch am Vormittag im Hotel eintraf, teilte der Rezeptionist der konsternierten Kundin mit, dass kein Zimmer mehr zur Verfügung stehe. Er legte eine schriftliche Bestätigung darüber vor, dass das Hotel noch am Buchungstag abgesagt habe.

Englische Hotline

Dann machte sich die Kundin auf Fehlersuche: In der angegebenen englischsprachigen Hotline ließ man sie gestoppte 23 Minuten lang warten. Ein Ersatzhotel konnte nicht zur Verfügung gestellt werden. Das später selbst gefundene war schließlich doppelt so teuer. Um die Preisdifferenz bat die Kundin schriftlich; und wieder hieß es warten.

Letzter Ausweg

Aus rechtlicher Sicht ist die Buchungsplattform ihrer Vermittlungs- und Informationsverpflichtung nicht nachgekommen, weshalb diese auch verpflichtet ist, der Konsumentin den Schaden und somit den Betrag von 105 Euro zurückzuerstatten“, erklärt dazu die Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer, Birgit Auner. Da die Konsumentin das Unternehmen bereits mehrfach erfolglos aufgefordert habe, den Betrag zu überweisen, bliebe ihr in letzter Konsequenz nur der Weg zu Gericht, erklärt die Juristin. „In diesem Zusammenhang haben unsere Recherchen jedoch keinen Hinweis auf einen österreichischen oder europäischen Standort des Unternehmens ergeben, sondern wird lediglich der Firmensitz in den USA angegeben. Dieser Umstand erschwert die Rechtsdurchsetzung“, weist die Expertin auf einen Umstand hin, der sehr oft bei Problemen nach Internetbuchungen eine nicht unwesentliche Rolle spielt.

Internet Ombudsmann

Wir raten der Kundin, sich an unsere Kollegen vom Internetombudsmann zu wenden, die auf Probleme im Internethandel (www.ombudsmann.at) spezialisiert sind“, so Auner. Im konkreten Fall wurde der Schaden nach rund vier Wochen Wartezeit doch noch bezahlt.