Unsere Leser waren im Herbst der Vorjahres auf der wunderschönen griechischen Insel Santorin. Die Reklamationen, die damit verbunden waren, reichen bis in die Gegenwart. Das Hotel, in dem die Gäste einquartiert waren, lag unmittelbar neben dem Flugplatz der Kykladeninsel. „Es landeten Tag und Nacht Maschinen. Gleich neben dem Hotel war oben und daneben eine Durchzugsstraße“, klagten die Touristen über unerträglichen Lärm.

Geringe Entschädigung

Auf seine Reklamation hin, wurde dem Paar eine Entschädigung von insgesamt 108 Euro angeboten. Das erschien unseren Lesern viel zu wenig und wir setzten uns mit dem Veranstalter in Verbindung, konnten letztlich aber keine höhere Zahlung erreichen. Das Hauptargument von Veranstalter und Reisebüro: Die Kunden hätten ihre Probleme direkt am Urlaubsort deutlich artikulieren müssen. „Unsere Reiseleiterin teilte uns mit, dass Sie sich leider nicht mit ihr in Verbindung gesetzt haben. Somit hatte sie keine Möglichkeit, Ihre Angaben zu prüfen und bei unseren Vertragspartnern auf einwandfreie Leistungen hinzuwirken“, erklärte Anja Schwonberg von Alltours. Diese Verpflichtung der Kunden sei auch in den Reisebedingungen so festgehalten.

Kleine Insel

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass eine Insel wie Santorin nicht die Größe habe, dass „sie von Flugzeugen angeflogen werden kann, ohne dass mit Hotels bebaute Gegenden überflogen werden“. Nachdem unsere Leser erklärt hatten, dass am Urlaubsort „keine Reiseleitung“ vorhanden gewesen sei, baten wir den Veranstalter noch einmal um Überprüfung der Fakten.

Nicht reklamiert

„Die Minderung des Reisepreises um fünf Prozent (108 Euro) aufgrund der Fluggeräusche hat weiterhin Bestand. Eine Prüfung hat ergeben, dass wir anderen Kunden keine Reisepreisminderung von 180 Euro pro Person zugesichert haben, wie behauptet wurde. Unsere Reiseleitung vor Ort hat uns versichert, dass sie im Hotel zum Begrüßungstreffen anwesend und danach noch für mindestens 15 Minuten im Hotel war. Weder an diesem Tag oder einem anderen Tag haben die Kunden persönlich oder telefonisch Kontakt mit unserer Reiseleitung aufgenommen“, beschied uns schließlich Alexandra Hoffmann von der Presseabteilung.

Als Erkenntnis bleibt also: Man sollte alles tun, um Reklamationen vor Ort anzubringen und sich diese bestätigen zu lassen.