Das Außenministerium will österreichische Auslandsreisende, die in Krisengebieten leichtsinnig in Schwierigkeiten geraten und vom Staat gerettet werden müssen, künftig zur Kasse bitten. Angesichts der aktuellen Geiselnahmen von Österreichern in Syrien und im Jemen will Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) ein bereits geltendes Gesetz zur Einklagung entstandener Kosten künftig anwenden, berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" am Dienstag. Zudem sollen sich Auslandsreisende, die in Krisenregionen reisen, auf der Homepage des Außenministeriums registrieren lassen.

"Wer aus eigenem Verschulden hohe Kosten für die öffentliche Hand verursacht, soll dafür gradestehen," erklärte Spindelegger am Montag vor Journalisten. Laut dem Konsulargebührengesetz von 1992 kann die Republik zwischen 10.000 und 50.000 Euro Kostenersatz bei "grob schuldhaftem Verhalten" einklagen. Derzeit gelten für 15 Länder Reisewarnungen, für 19 weitere bestehen partielle Reisewarnungen für bestimmte Regionen.

400.000 permanent im Ausland lebende Österreicher haben sich laut "Salzburger Nachrichten" bereits im Wiener Außenamt registrieren lassen. Sie können im Ernstfall per E-Mail vor Gefahr (Bürgerkrieg, Aufstände) in ihrem Gastland gewarnt werden. Die Möglichkeit, sich als Auslandsreisender vor der Abreise beim Außenministerium freiwillig registrieren zu lassen und Kontaktdaten zu hinterlassen, soll ab dem Sommer bestehen. Dadurch soll raschere Hilfe in Notfällen möglich sein.

Kritisch äußerte sich Spindelegger zur EU-Battle Group - einer mobilen Einsatztruppe, die 2003 unter anderem zur Rettung europäischer Staatsbürger aufgestellt wurden. "Wenn sie nie eingesetzt werden, dann stellt sich die Frage, ob man sie in dieser Form noch benötigt", erklärte er.