Eine Flugreise verläuft nicht immer nach Plan: Das Gepäck kann verloren gehen, beschädigt werden oder kommt verspätet an. Clubjuristin Eva Unger informiert, was betroffene Passagiere unternehmen müssen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben: "Zuerst muss man den Vorfall melden, indem man noch am Flughafen das PIR–Formular (Property Irregularity Report) ausfüllt. Erhältlich ist es meist am Schalter des Gepäckdienstes. Eine Kopie sollte aufbewahrt werden. Die anschließende Anzeige bei der Fluglinie erfolgt am besten schriftlich und so schnell wie möglich. Denn nur bei Einhaltung gewisser Fristen bestehen Ansprüche auf Ersatzleistungen." Verspätetes Gepäck muss innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden, bei einer Beschädigung hat man bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit.

Für einen verlorenen, beschädigten oder verspätet gelieferten Koffer haften Fluglinien höchstens mit etwa 1.300 Euro. "Bei Verlust von Gepäck besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nur auf den jeweiligen Zeitwert der Gegenstände, nicht auf den Wert bei Neuanschaffung", gibt die ÖAMTC-Expertin zu beachten.

Wichtiges gehört ins Handgepäck

Kommt der Koffer verspätet an, geben die Fluglinien in der Zwischenzeit entweder ein sogenanntes "Overnight-Kit" aus oder sie bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge, wie Toiletteartikel und Kleidung. Beim Einkauf sollten Betroffene jedoch nicht übertreiben: Wer nur mit ein paar Strandkleidern reist, kann sich bei Kofferverspätung kein teures Designerkleid kaufen. "Bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen sind die Ausgaben möglichst gering zu halten – es gilt die Schadenminderungspflicht", sagt ÖAMTC-Expertin Unger. Sie empfiehlt: "Um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, verstaut man dringend benötigte Gegenstände (Ausweise, Medikamente, Wertgegenstände etc.) daher am besten im Handgepäck."

Grundsätzlich haftet das Luftfahrtunternehmen für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck. Kann die Airline aber beweisen, dass sie alles Zumutbare getan hat, um den Schaden zu vermeiden oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war, geht der Passagier möglicherweise leer aus.

Versicherung bzw. Deklaration bei wertvollen Dingen

Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke transportiert, hat zwei Möglichkeiten, die Haftungshöchstgrenzen zu umgehen: "Entweder schließt man eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise ab oder man deklariert den wertvollen Inhalt im Vorfeld der Reise gegenüber der Airline – meist wird dabei ein Aufpreis fällig", rät Juristin Unger zur Vorsorge.