Die Datenschutz-Sammelklage des Wiener Juristen Max Schrems ist um eine Facette reicher. Facebook hat auf 30 Seiten eine Stellungnahme zur Klage des Vereins "Europe v Facebook" abgegeben. Darin unterstellt das soziale Netzwerk Teilnehmern der Sammelklage "mangelnde Geschäftsfähigkeit". Zusätzlich ist für Facebook die Klage nichtig, da es ohnehin eine Datenschutz-Behörde gibt.

Für Initiator Schrems ist die Klagebeantwortung eine "Verzögerungsstrategie", die besonders "skurril" formuliert wurde. Insgesamt listet die Stellungnahme 50 Punkte auf, wir haben "ein paar mit besonderem Unterhaltungswert rausgesucht", sagte Schrems der APA. Denn Facebook stimmte einer Veröffentlichung der Klagebeantwortung nicht zu. Laut dem Initiator schweigt Facebook zum eigentlichen Inhalt der Klage - einer langen Liste mit Datenschutzverstößen.

Kuriose Stellungnahme

In der nun vorliegenden Beantwortung wird laut "Europe v Facebook" tief ins "Kuriositätenkabinett gegriffen. So bestreitet das soziale Netzwerk ausdrücklich, dass die Teilnehmer an der Sammelklage "geschäftsfähig" sind und damit überhaupt an der Sammelklage teilnehmen können. Für Schrems ist diese Argumentation absurd: "Dass ein Unternehmen pauschal die Geschäftsfähigkeit seiner eigenen Kunden bestreitet, hat wohl Seltenheitswert." Denn alle Teilnehmer der Sammelklage verfügen über einen Facebook-Account, bei dessen Registrierung sie sehr wohl über Geschäftsfähigkeit verfügen müssen. Demnach unterstelle Facebook seinen Nutzern nun "massenhaft eintretende Geisteskrankheit", da die Nutzer wohl kaum "nachträglich unmündige Kinder geworden sind".

Auch hält Facebook es für ausgeschlossen, dass man das Unternehmen vor ordentlichen Gerichten verklagen kann. Denn es gebe ohnehin eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Irland. "Nach der Logik von Facebook könnte man auch keine Banken klagen, weil es eine Bankenaufsicht gibt", so Schrems.

Verzögerungstaktik

Für den Wiener Datenschutz-Aktivisten hat Facebook die Klage lediglich formal beantwortet, nicht jedoch inhaltlich. Die Vorwürfe - beispielsweise keine gültige Zustimmung der Nutzer zur Datenverarbeitung zu haben, rechtswidrig Daten auszuwerten, Informationen an die NSA weiterzugeben - werden ohne nähere Angaben auf lediglich zwei Seiten pauschal bestritten, erläuterte Schrems. "Der Versuch einer Verzögerungsstrategie von Facebook war zu erwarten, auch wenn wir uns bessere Argumente erwartet hätten."

"Europe v Facebook" will nun schriftlich auf die Klagebeantwortung von Facebook replizieren. Auch das IT-Unternehmen kann sich dann nochmals dazu äußern. Dann wird das Gericht "eine erste mündliche Verhandlung anberaumen, in der das wechselseitige Vorbringen erörtert und von der Richterin das weitere Prozessprogramm festgelegt wird", so Klagevertreter Wolfram Proksch in einer Aussendung. Schrems rechnet mit einem ersten Gerichtstermin "Anfang 2015".

Der Jurist hatte im August beim Handelsgericht Wien die Zivilklage gegen die irische Tochter von Facebook eingereicht, binnen einer Woche traten 25.000 Teilnehmer der Sammelklage bei. Laut der Initiative handelt es sich dabei um die größte Datenschutz-Sammelklage in Europa. Weitere 50.000 Nutzer haben sich darüber hinaus registriert, um ebenfalls an der Klage teilzunehmen, sollte diese auf mehr Teilnehmer ausgeweitet werden. Der Schrems fordert als Hauptkläger pro Person 500 Euro von Facebook.