Der Verfassungsrechtsexperte Walter Berka von der Universität Salzburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der am 1. April in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung. Die Regelung widerspreche in entscheidenden Punkten dem österreichischen Verfassungsrecht, zitierte er im Rahmen des Österreichischen Juristentages in Linz aus einem von ihm erstellten Gutachten. Die Bedenken des Experten bestehen in erster Linie hinsichtlich einer "defizitären Ausgestaltung des Rechtsschutzes" der Betroffenen.

Privatsphäre "wie nie zuvor" in Bedrängnis

"Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe", so Berka in seinem Gutachten. Der Experte legt weiters dar, dass die Privatsphäre des Menschen heute "in einem Maß wie nie zuvor" in Bedrängnis geraten sei. Das klassische Datenschutzrecht befinde sich in einer Krise und sei immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem "Datenhunger der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung" zu schützen.

Berka plädiert für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses wieder seine Funktion als "wirksamer Schutzschirm vor einem tatsächlichen Missbrauch von Informationsmacht" erfüllen könne. Berkas Bedenken richten sich nicht so sehr gegen die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, über deren Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof entscheiden werde, als gegen ihre Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.