Uns geht es immer besser, die medizinische Versorgung in Österreich ist eine der besten weltweit und wir werden immer älter. Was grundsätzlich eine positive Entwicklung ist, hat aber auch eine Schattenseite: Laut Sozialministerium sind rund 457.000 Menschen in Österreich pflegebedürftig und auf ständige Betreuung angewiesen. Diese Tatsache stellt eine große Herausforderung für die Gesellschaft dar und erfordert ein gut durchdachtes Pflegevorsorgesystem. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen erhalten verschiedene Arten von Unterstützung.

Pflegegeld

In Österreich haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Pflegegeld. Dessen Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab – Voraussetzung für den Bezug ist ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden. Es wird in sieben Stufen gewährt – von Stufe 1 (Pflegeaufwand über 65 Stunden) bis zu Stufe 7 (Pflegeaufwand über 180 Stunden plus Bewegungsunfähigkeit). Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abzugelten und eine gewisse Unabhängigkeit sowie ein selbstbestimmtes, nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu ermöglichen. Das heißt konkret, das Pflegegeld ist als Zuschuss zu den meist wesentlich höheren Pflegekosten gedacht, es deckt nicht die gesamten Pflegekosten ab.

Hilfe für pflegende Angehörige

Wer seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegt und etwa wegen einer Krankheit nicht mehr fähig ist, diese Pflege weiter selbst zu erbringen, kann beim Sozialministerium um finanzielle Unterstützung ansuchen. Mit dieser kann man sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen, die Höhe reicht von 1200 Euro (bei Pflegegeld der Stufe 1–3) bis zu 2200 Euro (bei Pflegegeld der Stufe 7). Neben der finanziellen Unterstützung soll es künftig das Angebot eines Angehörigengesprächs geben, das derzeit als Pilotprojekt durchgeführt wird. Auf Wunsch können sich pflegende Angehörige kostenlos von einem Psychologen oder Sozialarbeiter zuhause (oder an einem anderen Ort) besuchen lassen, um jene Probleme zu besprechen, die sich durch die oft belastende Pflegesituation ergeben.

Alten- und Pflegeheim

Wer nicht mehr zuhause betreut werden kann oder will, hat die Möglichkeit, in ein Alten- oder Pflegeheim zu ziehen. Die Kosten dafür sind sehr unterschiedlich und hängen etwa davon ab, in welchem Bundesland das Heim liegt und ob es öffentlich oder privat geführt wird. In der Steiermark müssen Heimbewohner die Unterbringungskosten grundsätzlich selbst bezahlen, wobei mindestens 20 Prozent der Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug unangetastet bleiben. Wenn die Unterbringungskosten für die stationäre Einrichtung die eigenen Einkünfte übersteigen, kann man um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe ansuchen.
Laut Land Steiermark werden derzeit mehr als 12.000 Personen in 214 steirischen Einrichtungen stationär gepflegt. Neben diesen Pflegeheimen gibt es zudem das Angebot von privaten Pflegeplätzen. Dabei handelt es sich um Pflegeeinrichtungen für bis zu sechs Personen, die dieselben Auflagen erfüllen wie Pflegeheime. Der Unterschied besteht derzeit allerdings darin, dass man für einen Pflegeplatz keine finanzielle Unterstützung erhält. Die Betreiber von privaten Pflegeplätzen fordern daher diesbezüglich eine Gleichstellung mit Pflegeheimen, um jedem Menschen die freie Wahl zu lassen, ob er lieber in einem Heim oder in familiärem Umfeld auf einem privaten Pflegeplatz betreut werden möchte.