Der TÜV Rheinland ist im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP erfolgreich gegen eine Verurteilung zu Schadenersatz vorgegangen. Das Berufungsgericht der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence kassierte am Donnerstag ein Urteil der ersten Instanz, das den TÜV zur Zahlung von Millionen Euro an betroffene Frauen verurteilt hatte.

Der Skandal um die französische Firma Poly Implant Prothese (PIP) war 2010 bekannt geworden: PIP hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industriesilikon befüllt, die Polster reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt aktuell die Interessen von 69 Frauen aus Österreich. In Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6.000 Frauen betroffen.

Implantate nicht kontrolliert

Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert. Im November 2013 verurteilte das Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz an 1.700 betroffene Frauen und an mehrere Händler. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine Kontroll- und Aufsichtspflichten verstoßen zu haben.

Der TÜV, der sich selbst als Opfer des PIP-Betrugs sieht, legte Berufung ein - und bekam nun Recht. Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erklärte in seinem Urteil, der TÜV Rheinland und seine Frankreich-Tochter hätten "ihre Verpflichtungen als Zertifizierungs-Organe respektiert". Sie hätten "keinen Fehler begangen", für den sie haftbar gemacht werden könnten.

Geld zurückverlangen

Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte der TÜV bereits vorläufig Schadenersatz zahlen müssen - bis zur Klärung der Ansprüche durch Gutachten jeweils 3.000 Euro plus 400 Euro für Rechtsauslagen für jede Frau - insgesamt eine Summe von rund 5,8 Millionen Euro. Der TÜV könnte dieses Geld nun zurückverlangen. "Aus technischer Sicht müssen die Personen (die betroffenen Frauen) dieses Geld zurückzahlen", verlautete aus dem Umfeld des Unternehmens. "Bisher wurde aber noch keine Entscheidung über eine Forderung nach Rückzahlung getroffen."

TÜV-Anwältin Cecile Derycke begrüßte das Berufungsurteil vom Donnerstag. Das Handelsgericht von Toulon sei das einzige Gericht überhaupt gewesen, das in der PIP-Affäre gegen den TÜV entschieden habe.

Es ist der zweite Rückschlag für betroffene Frauen in jüngster Zeit. Erst im Juni war bekannt geworden, dass ein französisches Gericht 32 Klagen des VKI gegen den Versicherer des Herstellers, die französische Allianz, abgewiesen hat. Im Fall der 37 weiteren Frauen ist die erste Verhandlung im Herbst in Paris vorgesehen.