4 statt 50 Mikrogramm pro Tag und Kilo Körpergewicht: Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat den "sicheren Grenzwert" für die umstrittene Chemikalie Bisphenol A (BPA) gesenkt. Der Grenzwert für den Stoff, der in Verpackungen vorkommt, betrage nun vier Mikrogramm anstelle der bisherigen 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.

Zugleich kam die EFSA in ihrer neuen Risikobewertung zu dem Schluss, dass BPA so wie es heute im täglichen Leben vorkommt, "für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt".

In Plastikflaschen und Kochutensilien

Bisphenol A steckt in zahlreichen Lebensmittelverpackungen: In Plastikflaschen, Konserven- und Getränkedosen, aber auch in Mehrweg-Plastikgeschirr und Kochutensilien. Zudem ist es in Kassenzettel aus Thermopapier und zahlreichen weiteren Alltagsgegenständen wie beispielsweise Hüllen von CDs enthalten.

Die Chemikalie steht seit Jahren massiv in der Kritik. Sie beeinflusse die Fortpflanzung, wurde geltend gemacht. Forschern zufolge gibt es zudem Anzeichen dafür, dass Bisphenol A die Gehirnentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern schädige. Genannt wurde die Chemikalie auch im Zusammenhang mit Herzkreislaufproblemen und Krebs.

In Babyflaschen verboten

In Babyfläschchen ist der Stoff seit Jänner 2011 EU-weit verboten. Als erstes EU-Land hat Frankreich seit 1. Jänner 2015 die Chemikalie sogar in allen Lebensmittelverpackungen untersagt.

Die neue Risiko-Einschätzung der EFSA ist auch eine Reaktion auf die anhaltende Debatte. Die EFSA kommt darin unter anderem zu dem Schluss, dass BPA "in hohen Konzentrationen", die den Grenzwert um mehr als das Hundertfache überschreiten, "sich wahrscheinlich schädlich auf Leber und Nieren auswirkt".

Auswirkung auf Fruchtbarkeit "nicht ausgeschlossen"

Zugleich stellt die Behörde fest: "Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und Immunsystem sowie auf die Entstehung von Krebserkrankungen werden derzeit nicht als wahrscheinlich erachtet, konnten aber anhand der verfügbaren Daten nicht ausgeschlossen werden." Sie seien daher für den neuen Grenzwert berücksichtigt worden.

Die EFSA kann den Grenzwert zwar feststellen, aber nicht bindend vorschreiben. Für die Festsetzung bindender BPA-Werte in Lebensmittelverpackungen und anderen Waren ist der Gesetzgeber zuständig.