Dies geht auf ein EuGH-Urteil zurück und tritt aufgrund des Fristenlaufs bereits am 21. Dezember 2012 in Kraft. Im Zuge dieser Neuregelung hat Österreich außerdem, im Alleingang, auch ein gesetzliches Diskriminierungsverbot für Menschen mit einer Behinderung im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen erlassen.

Zeitgleich mit den "Unisex"-Tarifen tritt in Österreich die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschlossene Absenkung des maximal erlaubten Garantiezinses von 2,0 auf 1,75 Prozent für Lebensversicherungen in Kraft. Diese Kürzung des Höchstzinssatzes wirkt sich nach Expertenangaben bei Kapitalversicherungen in der Sparte Leben sogar stärker aus als die Umstellung auf geschlechtsneutrale Tarife.

Für Frauen teurer und für Männer günstiger als bisher werden durch die "Unisex"-Tarife beispielsweise Lebensversicherungspolizzen, bei denen das Ablebensrisiko dominiert, also Risiko- und Kapitalleben. Umgekehrt wird es in der Rentenversicherung für Frauen billiger und für Männer teurer, bisher waren da Männer besser dran und Frauen - wegen ihrer längeren Lebenserwartung - schlechter.

Den größten Unterschied gab es bisher in der Unfallversicherung, wo die Differenz zwischen den Prämien für Männer und Frauen rund 30 Prozent betragen hat. Die neuen "Unisex"-Prämien würden hier wohl in der Mitte liegen, vermutete ein Assekuranzfachmann, es müssten also Frauen nicht künftig an die 30 Prozent mehr zahlen.

In der privaten Krankenversicherung - bei der schon vor Jahren quasi "Unisex-Light" eingeführt wurde, indem seither auch Männer das Schwangerschaftsrisiko mittragen müssen -, lagen zuletzt die Unterschiede für 30-Jährige Männer und Frauen bei einem Zehntel in der Sonderklasse und bei rund 20 Prozent bei ambulanten Tarifen. Doch etwa ab dem Alter von 50 kosteten private Krankenversicherungen bisher bereits für Männer mehr als für Frauen.

Über alle Produkte betrachtet, gibt es durch die Umstellung zwischen den Geschlechtern keine Gewinner und Verlierer, betonen Branchenexperten: Für die Versicherungen bedeuteten die neuen Prämien kein Zubrot, da der Wettbewerb am Markt sehr stark sei. In Summe sei aber eine leichte Anhebung zu erwarten, da man wegen einer drohenden "negativen Selektion" gewisse Sicherheitsaufschläge verlangen müsse. Denn es könnten ja Polizzen, die teurer werden, künftig seltener abgeschlossen werden. Genau werde man dies erst nach Monaten oder Jahren wissen, sagen Fachleute, und dann muss auch da und dort nachkalkuliert werden.

Parallel zu den "Unisex"-Tarifen hat Österreich eine Novellierung des Versicherungsrechts beschlossen, derzufolge es künftig bei Versicherungsverträgen keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung mehr geben darf. Damit wird, nach Angaben des für die Novelle zuständigen Justizministeriums, die Zulässigkeit von unterschiedlichen Tarifen oder Wartefristen, die Zulässigkeit eines Risikoausschlusses oder von Verminderungen des Leistungsumfanges aufgrund von Gesundheitsbeeinträchtigungen für Behinderte günstiger geregelt. Die Versicherungswirtschaft betont freilich, dass sie schon bisher etwa bei Kranken- oder Lebensversicherungen nur nach dem individuellen Gesundheitszustand der Versicherungsnehmer vorgegangen ist. "Eine Behinderung allein ist noch kein Ausschlussgrund oder ein Anlass für eine höhere Versicherungsprämie", wird aus der Branche betont.

Mit dem Versicherungsrechts-Änderungsgesetz (VersRÄG 2013) wird zudem Versicherungsunternehmen untersagt, Versicherungsnehmern spezielle Gebühren vorzuschreiben, wenn diese eine Prämienzahlung mittels Bankeinzug ablehnen. Zudem soll die Novelle verhindern, dass es im Schadensfall zu einer Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens kommt, nur weil der Prämienschuldner eine Zahlung bzw. Überweisung allenfalls nicht rechtzeitig vorgenommen hat. Nun wird festgehalten, dass zur Abwendung unliebsamer Verzugsfolgen bereits die rechtzeitige Absendung der Prämie genügt.