Die E-Card-Gebühr wird zwar künftig jährlich erhöht, dafür wird sie von mitversicherten Angehörigen nicht mehr eingehoben. Frauen zwischen 45 und 69 Jahren werden ab 2013 alle zwei Jahre zur Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung eingeladen. Die schon beschlossene Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und die vereinbarte Gesundheitsreform werden für die Patienten im kommenden Jahr noch nicht spürbar.

Billiger könnte es ab nächstem Jahr für Menschen mit Zahnproblemen werden. Zahnambulatorien können ihr Angebot künftig jenem der niedergelassenen Zahnärzte anpassen und etwa Implantate, Zahnersatz oder Zahnspangen anbieten. Die Folge dürften billigere Preise für die Patienten sein, weil die Leistungen kostendeckend, aber nicht mit Gewinnorientierung verrechnet werden.

Lange Krankheit

Für rund 320.000 Klein- oder Einpersonenunternehmen gibt es ab dem nächsten Jahr eine Krankenversicherung bei langer Krankheit. Anspruch haben Unternehmer die keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt rund 27 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Darüber hinaus gibt es bereits ab dem vierten Tag die Möglichkeit eine freiwilligen Zusatzversicherung. Die tägliche Unterstützung im Krankeheitsfall beträgt dabei ebenfalls rund 27 Euro.

Ab dem kommenden Jahr werden alle Frauen zwischen 45 und 69 Jahren per Einladungsbrief alle zwei Jahre zur Mammographie eingeladen. Der Brief gilt gleich als Überweisung – auf diese Weise soll die Motivation, zur Untersuchung zu gehen, erhöht und Frauen, die das Angebot sonst eher nicht in Anspruch nehmen, erreicht werden. Weitere Eckpunkte in der Brustkrebsprävention sind die verpflichtende, unabhängige Doppelbefundung durch zwei Ärzte und vorgeschriebene Qualitätsstandards für die technische Ausrüstung.

E-Card

Die Gebühr für die E-Card wird für mitversicherten Angehörige nicht mehr eingehoben. Dafür wird die bereits im November abgebuchte Gebühr für die Versicherten jährlich valorisiert und steigt für 2013 um 30 Cent auf 10,30 Euro.

Die Rezeptgebühr wird um 15 Cent auf 5,30 Euro erhöht. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 837,63 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.255,89 Euro monatlich haben. Chronisch Kranke dürfen als Alleinstehende 963,27 Euro und als Ehepaare 1.444,27 Euro an Nettoeinkünften nicht überschreiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein. Diese Grenzbeträge erhöhen sich pro Kind jeweils um 129,24 Euro.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 210 Euro auf 4.440 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 245 Euro auf 5.180 Euro. Teurer werden auch Heilbehelfe, der Kostenanteil der Versicherten dafür steigt um 1,40 Euro auf 29,60 Euro, für Brillen müssen künftig 88,80 Euro statt bisher 84,60 selbst bezahlt werden. Ein Kuraufenthalt bzw. Rehabilitation ist bis zu einem Einkommen von 837,63 Euro von Zuzahlungen befreit, für Bruttoeinkommen bis 1.419,01 Euro sind 7,24 Euro dazuzuzahlen, bis 2.000,40 Euro sind es 12,41 Euro und für darüber liebende Einkommen 17,58 Euro.

Internet-Bestellungen

Internet-Bestellungen aus dem Ausland dürfen nur noch über Apotheken und lediglich für rezeptfreie Medikamente erfolgen. Die Bestellmenge wird auf den persönlichen Bedarf beschränkt. Anträge auf Zulassungen von Arzneispezialitäten müssen künftig mit einer Bestätigung des Herstellers über ein durchgeführtes Audit hinsichtlich der Einhaltung von qualitätssichernden Richtlinien versehen sein. Waren bisher für Arzneimittelfälschungen lediglich Verwaltungsstrafen vorgesehen, werden nun gerichtliche Strafen verhängt.

Der Unfallversicherungsschutz für Wegunfälle, die sich auf dem Kindergarten- oder Schulweg ereignen, wird auf Personen ausgeweitet, denen keine „gesetzlichen“, sondern nur „schlichte“ Aufsichtspflichten obliegen. Damit gemeint ist etwa auch die Nachbarin, die das Kind gefälligkeitshalber mit in den Kindergarten nimmt. Außerdem wird auch die Begleitung von Pflegekindern erfasst.

Erweitert wird die Liste der Berufskrankheiten. Künftig sind auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen und Druckschädigungen der Nerven erfasst. Zudem werden chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze und Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale, in die Liste aufgenommen.

Nicht mehr im rechtsfreien Raum müssen künftig Zahnarztassistentinnen agieren. Mit 1. Jänner wird ihr Berufsbild genau geregelt. Da es bisher keine gesetzliche Regelung gab, war die Tätigkeit der zahnärztlichen Ordinationshilfe nicht als Gesundheitsberuf anerkannt. Das rechtliche Vakuum wird nun beendet, für die Ausbildung gelten garantierte Qualitätsstandards. Auch für andere medizinische Assistenzberufe wie Ordinations-, Operations-, oder Röntgenassistenz gibt es künftig eine qualitätsgesicherte Ausbildung.