Demnach sollen künftig die Arbeitgeber beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt, bekräftigte sie ihre Forderung. Wirtschaftsminister Mitterlehner zeigte sich offen für Gespräche mit den Sozialpartnern.

Er wollte sich aber nicht darauf festlegen, ob eine Änderung überhaupt notwendig ist. Die Wirtschaftskammer sah gegenüber der APA jedenfalls keinen Handlungsbedarf und verwies auf die geringe Zahl an Fällen.

Konkret geht es um Kündigungen in der Probezeit, in befristeten Dienstverhältnissen oder nach der Rückkehr aus der Karenz. Bei unbefristeten Dienstverhältnissen gebe es ohnehin einen Kündigungsschutz. Derzeit müssen nämlich die Betroffenen beweisen, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft gekündigt wurden. "Es wäre anzudenken, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass er nicht diskriminiert hat", erklärte Heinisch-Hosek in der "Zeit im Bild" und kündigte an, dazu Gespräche mit den Sozialpartnern führen zu wollen. Eine Änderung sei jedenfalls notwendig, denn Kündigungen aufgrund von Schwangerschaft gehören abgeschafft, betonte die Frauenministerin.

Mitterlehner meinte, es spreche einiges für aber auch gegen Änderungen und wollte sich noch nicht festlegen, ob diese notwendig sind. Man wolle sich das gemeinsam mit den Sozialpartnern anschauen, meinte der Wirtschaftsminister.

Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer, sieht keinen Handlungsbedarf und verweist auf den bestehenden, "vorbildlichen" Schutz für Eltern in Österreich und die angesichts von jährlich rund 77.000 Geburten geringe Fallzahl. Demnach seien zwölf Fälle im Vorjahr bekannt, in denen Schwangere gekündigt wurden.