Die uneheliche Tochter von Udo Jürgens, Gloria Burda (21), soll laut einem Bericht in der bild.de nicht damit einverstanden gewesen sein, als Erbin nur mit einem Pflichtanteil bedacht zu sein. Deshalb reichte die Studentin eine Beschwerde ein, die nun abgelehnt wurde. Das Obergericht des Kantons Zürich soll in zweiter Instanz alle ihre Forderungen abgewiesen haben. Die 21-Jährige muss sich nun mit dem Pflichtteil zufrieden geben. Der soll laut bild.de allerdings bei rund 8,2 Millionen Euro liegen.

Noch dazu muss Burda Medienberichten zufolge die Kosten des Verfahrens und Entschädigung an den Anwalt von Jürgens zahlen - insgesamt rund 64.000 Euro.

Die ehelichen Kinder John und Jenny wurden im Testament mit Udos letzter Lebensgefährtin, die auch das Haus am Zürcher See erhalten hat, als Haupterben eingesetzt. Udo Jürgens war am 21. Dezember 2014 verstorben.