Streaming-Plattformen im Internet verbreiten unter anderem Kinofilme und Serien und stellt den Konsum dieser Produkte kostenlos zur Verfügung. Ebendieser sei laut Justizminister Wolfgang Brandstetter nicht illegal. "Das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download)" stelle keine urheberrechtlich relevante Handlung dar.

Nutzer von Piratenstreams wie Kinox.to müssen also nicht mit Strafverfolgung rechnen. Stattdessen liege es im Verantwortungsbereich von Internet-Anbietern, derartige Portale zu sperren. Das gehe aus den Urteilen des Obersten Gerichtshofs sowie des EuGH zur Causa hervor, so Brandstetter.

Eine technische Handhabe dazu ist nicht näher geregelt, soll aber noch dieses Jahr ausgearbeitet werden.

MARE