Das Schicksal der Kunstsammlung des von den Nationalsozialisten ermordeten Wiener Kabarettisten Fritz Grünbaum beschäftigt einmal mehr die Gerichte. Der New Yorker Supreme Court beschlagnahmte am 17. November auf Antrag zweier Erben zwei Blätter von Egon Schiele, die der Londoner Galerist Richard Nagy auf dem New Yorker "Salon of Art+Design" angeboten hatte. Am Dienstag findet die Anhörung statt.

Beschlagnahmte Werke

Bei den beschlagnahmten Werken handelt es sich um "Frau mit schwarzer Schürze" und "Frau, das Gesicht verbergend". Beide Werke stammen aus jenem Konvolut, das nach dem Krieg von Mathilde Lukacs, der Schwägerin Grünbaums, an die Berner Galerie Klipstein & Kornfeld verkauft wurde und in dem sich auch das in den 1990er-Jahren ebenfalls in New York beschlagnahmte Werk "Tote Stadt III" befand, das schließlich wieder ins Wiener Leopold Museum zurückkehrte. Der Restitutionsbeirat konnte bezüglich der Sammlung Grünbaum den Raubkunst-Verdacht nicht erhärten, wie sich in einem 2010 veröffentlichten Dossier entnehmen lässt

Dennoch zeigt sich Anwalt Raymond J. Dowd gegenüber der APA optimistisch, den Raub diesmal nachzuweisen. Er stützt sich nun u.a. auf Dokumente, die beweisen sollen, dass der Anwalt Ludwig Rochlitzer 1938 als Treuhänder der Familie Grünbaum für die Entziehung der Kunstwerke verantwortlich gewesen sei. "Die Republik Österreich ist daran gescheitert zu erklären, welche Nachforschungen sie getätigt hat, um Rochlitzers Aktivitäten als Immobilientreuhänder oder Treuhänder über die Kunstwerke im Dritten Reich zu überprüfen", so der Anwalt gegenüber der APA, der in Bezug auf die österreichische Provenienzforschung von einem "Märchen" spricht und auch eine Klage gegen die Republik in Aussicht stellt.

Kein Beweis für Besitz

Der Galerist Richard Nagy lässt in einem der APA vorliegenden Statement wissen: "Es gibt keinen Beweis, dass Fritz Grünbaum eines der beiden beanstandeten Werke besessen hat." Keine der beiden Arbeiten finde sich auf Inventarlisten von Grünbaums Kunstsammlung. Beide Werke seien sowohl 1978 als auch 2004 ohne jegliche erhobenen Besitzansprüche öffentlich versteigert worden, so der Galerist. Weiters verweist er auf die österreichische Provenienzforschung zur Sammlung Grünbaum, die keine Beweise für eine Entziehung gefunden habe. "Hier handelt es sich nicht um Nazi-Kunstraub. Vielmehr kann der Fall bestenfalls innerhalb eines Erbstreits innerhalb der Familie gelöst werden." Als Kind jüdischer Immigranten, die aus Österreich vor den Nazis geflohen waren, sympathisiere er stark mit Restitutionsforderungen und unterstütze Rückgaben an rechtmäßige Erben - sofern es sich um Raubkunst handle.

Auch im November 2014 hatten zwei Schiele-Werke aus der Sammlung Grünbaum bei Auktionen in den USA für Aufregung gesorgt: Wenige Tage vor der Versteigerung von "Stadt am blauen Fluss (Krumau)" hatte Christie's New York das Werk als Raubkunst gekennzeichnet, was das Leopold Museum zu scharfer Kritik veranlasste. Christie's übernehme "offenbar bewusst eine lückenhafte und falsche Provenienzkette", äußerte das Museum sein Unverständnis. Das Werk erzielte schließlich 2,965 Mio. Dollar (2,38 Mio. Euro), der Erlös wurde zwischen den Besitzern und den Grünbaum-Erben geteilt. Ebenfalls aus der Sammlung Grünbaum, aber ohne Hinweis auf Raubkunst, wurde bei Sotheby's auch Schieles "Sitzende mit angezogenem linken Bein (Torso)" für 1,325 Mio. Dollar ersteigert.

Der Anwalt Dowd sieht die Causa anders und veröffentlicht seine Nachforschungen etwa auf einem eigenen Internet-Blog.