Derzeit versucht eine sogenannte Taskforce zu klären, welche Bilder aus dem Gurlitt-Erbe tatsächlich als NS-Raubkunst einzustufen sind. Erbe der Sammlung ist das Kunstmuseum Bern. Eine Cousine des Sammlers hat das Testament allerdings angefochten.

Mit diesem sei vereinbart, dass Bilder mit nicht hinreichend erklärter Herkunft ausgestellt werden könnten, um Transparenz zu schaffen, sagte der Sprecher. Berechtigte sollten dabei jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Zugleich solle an die ursprünglichen Eigentümer und ihre Biografien erinnert werden. Einzelheiten würden derzeit zwischen allen Beteiligten geklärt.

Der 2014 gestorbene Gurlitt hat eine milliardenschwere Kunstsammlung hinterlassen. Bei rund 500 Werken kann nach derzeitigen Erkenntnissen der Taskforce der Verdacht auf NS-Raubkunst nicht ausgeschlossen werden.