Das Werk von Gustav Klimt ist weltberühmt, fragwürdig ist derzeit noch, wer der rechtmäßige Besitzer ist. Freitag soll die Causa endgültig geklärt werden.Das 1902 entstandene monumentale Wandgemälde, das als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils gilt, ist seit 1986 (wieder) in der Secession untergebracht und gehört zur Sammlung des Belvedere. Der ursprüngliche Besitzer, der Kunstsammler Erich Lederer, war von den Nationalsozialisten enteignet worden. Das Kunstwerk war nach dem Krieg zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt worden.

Billigpreis

Nach zahlreichen Versuchen Lederers, die Rückgabe zu erreichen, wurde das Kunstwerk schließlich 1972 um 15 Millionen Schilling von der Republik gekauft, ein Billigpreis. Erben der Familie Lederer haben 2013 die Rückgabe beantragt. Im Falle einer Rückgabe wäre die Ankaufsumme valorisiert zurückzuerstatten.

In der bisher letzten Sitzung am 4. Dezember 2014 hatte der Beirat über das von der Kommission für Provenienzforschung erarbeitete umfassende Dossier noch nicht entscheiden wollen. Ausschlaggebend ist laut novelliertem Kunstrückgabegesetz ein "enger Zusammenhang" zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Ankauf durch die Republik. Dass der Beirat sich in seiner kommenden 75. Sitzung auch drei weitere Dossiers über mögliche Rückgaben aus dem MAK an die Erben nach Wilhelm Kimbel, Alice Stein und Ferdinand Bloch-Bauer zur Beratung vorgenommen hat, kann ebenfalls als Indiz gewertet werden, dass die Entscheidungsfindung weit vorangeschritten ist.