Die ORF-Schweigeminute am Karfreitag zum Andenken an Christi Kreuztod ist rechtlich zulässig. Nach einem Bericht der katholischen Nachrichtenagentur Kathpress hat der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" als unbegründet abgewiesen. Die Höchstrichter bestätigten demnach die Bescheide der Medienbehörde KommAustria sowie des Bundeskommunikationssenates (BKS) aus dem Jahr 2012, wonach die Schweigeminute nicht gegen das Neutralitäts- und Objektivitätsgebot des ORF verstößt.

"Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat nicht stattgefunden", teilte der VfGH mit und trat gleichzeitig die letztinstanzliche Entscheidung über die etwaige Verletzung anderer Rechte an den Verwaltungsgerichtshof ab. Es sei für den Verfassungsgerichtshof "nicht ersichtlich, dass eine Schweigeminute im Programm des ORF einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers darstellen könnte", heißt es in den Ausführungen der Richter.