Generell kann gesagt werden, dass man unter einer Hundewiese einen eingezäunten Spielplatz für den Hund versteht. Dort darf er im Regelfall ohne Mailkorb und ohne Leine frei herumtollen. Eine Hundezone ist ebenfalls eine Spielfläche, doch ist diese Fläche nicht eingezäunt. Hier besteht auch eine gesetzliche Leinenpflicht.

Die Hunde können sich in den Bereichen austoben
Die Hunde können sich in den Bereichen austoben © Martina Pachernegg

Doch egal, ob Hundewiese oder -zone, auf das richtige Verhalten auf den Spielplätzen kommt es an. Folglich wird jeder Halter in die Pflicht genommen und muss auf sein Tier und gegebenenfalls auch auf andere Acht geben. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund sollten alle Besitzer abgeschlossen haben. In der Steiermark, Wien, Salzburg oder Tirol ist die Hundehaftpflicht verpflichtend, im Burgenland oder auch in Niederösterreich ist sie das nicht.

Der Regelkatalog

Grundregeln für ein harmonisches Beisammensein gibt es jedoch noch viel mehr. Der Kot des Hundes sollte entsorgt werden. Fremde Hunde sollten nicht ohne die Einwilligung ihrer Besitzer gefüttert, gestreichelt, gelobt oder getadelt werden. Und jeder Besitzer sollte sich stets in Ruf- und Sichtweise seines Hundes aufhalten.

Es sollte schließlich auch von Hundebesitzern bedacht werden, dass ein nicht angeleinter Hund, egal wie groß er ist, bei Kindern, Radfahrern und Läufern Unbehagen hervorrufen kann. Mit ein bisschen Achtsamkeit und Gespür für die Bedürfnisse der Menschen und Tiere in der Umgebung ist es leicht möglich, unbeschwerte Momente auf den steirischen Freiflächen und Spazierwegen zu verbringen.

Rücksicht ist das A und O auf der Hundewiesen
Rücksicht ist das A und O auf der Hundewiesen © Martina Pachernegg