Das für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium hat am Montag Novellierungen zu drei Verordnungen in Begutachtung geschickt. Es geht um das Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere, um die Kastration von Katzen in bäuerlicher Haltung und um Ausnahmen zur Meldepflicht von Zuchttieren.

Zur Vermeidung von Spontankäufen

Kaufbörsen mit Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, Papageien, etc., sollen jedenfalls verboten werden, um unüberlegte Spontankäufe zurückzudrängen. "Der Kauf eines Tieres will gut überlegt sein. (...) Uninformierte Spontankäufe führen zwangsläufig zu mehr Tierleid, da sich die Käufer oft nicht über die Bedürfnisse der Tiere und die optimalen Haltungsbedingungen informieren. Kaufbörsen regen aber genau zu solchen Spontankäufen an", sagte Ministerin Sabine Oberhauser (SPÖ). Weiterhin erlaubt bleibt der Kauf von Wildtieren in Tier- und Zoofachhandlungen. Dort ist auch die entsprechende Beratung gegeben. Novelliert werden soll hier die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung.

Kastrationspflicht für Bauernkatzen

Die Kastrationspflicht für Katzen soll in Zukunft auch für Tiere in "bäuerlicher Haltung" gelten. In der Vergangenheit sei es hier zu Missverständnissen hinsichtlich der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen, teilte das Ministerium mit. Bisher war geregelt, dass jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang kastriert werden muss. Ausgenommen waren reine "Wohnungskatzen", Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sowie Katzen "in bäuerlicher Haltung". Letzteres wird gestrichen, nur noch "'Wohnungskatzen" und Zuchtkatzen sollen von der Kastrationspflicht ausgenommen sein.

Auch die Verordnung zu Ausnahmen für die Meldepflicht von Tieren zur Tierzucht und zum Verkauf soll novelliert werden. Hier geht es um eine Präzisierung, was unter Zucht zu verstehen ist. Jedenfalls ist das nicht "Nachwuchs" nach unbeabsichtigter Paarung zweier Hunde (z.B. auf der Hundewiese) oder von Katzen. Die Begutachtungsfrist läuft vier Wochen.