Eine Frau, die 2010 beim Wandern mit ihrem Mann und zwei Jagdhunden auf einer Alm von einer Mutterkuh attackiert und verletzt worden war, hat mit einer Klage auf Schadensersatz mehrere Instanzen beschäftigt und ist nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt. Warnschilder mit der Aufschrift "Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr" reichen, befanden die Obersten Richter.