Frauen, die sich unter falschem Namen prostituieren, können dieses Pseudonym nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Das älteste Gewerbe der Welt sei keine Kunst, sondern eine Dienstleistung, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied.

Namensänderung im Personalausweis

Laut Gericht betreibt die Klägerin einen Escortservice und tritt öffentlich unter einem Pseudonym auf. Ihre Forderung nach einer Namensänderung im Personalausweis begründete sie damit, das sie als "Erotikbegleiterin" ebenso wie etwa eine Tänzerin "mit ihrem Körper" arbeite und wie eine Schauspielerin in verschiedene Rollen schlüpfe.

Das Gericht betonte demgegenüber, dass beim künstlerischen Schaffen "Intuition, Fantasie und Kunstverstand" zusammenwirkten. Den eigenen Körper zu verkaufen sei demgegenüber eine "Dienstleistung", bei der "die Erfüllung der sexuellen Bedürfnisse von Kunden im Mittelpunkt steht".