Mit ihrer Klage zielt die 28-jährige Natascha Kampusch nicht gegen das ganze Buch, sondern gegen einen bestimmten Teil: den Epilog. Darin beschreibt Autor Peter Reichard Szenen aus Videos, die der Entführer Wolfgang Priklopil von seinem Entführungsopfer und sich während der Gefangenschaft gemacht hatte. Kampusch betrachtet diese Passagen als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.

Reichard, ein Journalist und ehemaliger Kripobeamter aus Hamburg, der sich seit Jahren mit dem Entführungsfall Natascha Kampusch beschäftigt, weist die Vorwürfe zurück. Er will beweisen können, dass die 28-Jährige mit der Veröffentlichung seines Buches einverstanden gewesen sei. Kampusch aber pocht darauf, für den Epilog keine Zustimmung gegeben zu haben.

Kammer sieht keinen Grund für Verbot

Der Fall wird deshalb in der deutschen Stadt Köln verhandelt, weil die Klage dort eingereicht worden ist. Im Falle eines Buches, das überall verfügbar ist, kann der Kläger den Gerichtsort frei wählen.

In der Verhandlung vom 11. Mai ließ die Kölner Kammer bereits durchblicken, dass sie keinen Grund für ein Verbot des Buches sieht. Der vorsitzende Richter Dirk Eßer erklärte, dass Kampusch in ihrem eigenen Buch sehr ähnliche Szenen geschildert habe. "Wenn man das vergleicht, dann war das eigentlich durchaus vergleichbar", sagte er damals.

Reichard hatte zudem eidesstattlich erklärt, dass er Kampusch das Buch mitsamt den umstrittenen Passagen zum Lesen vorgelegt hatte. So tendierte die Kammer dazu, den Verbotsantrag abzuweisen. Die Entscheidung wird am 1. Juni verkündet, hieß es damals.