Ein Geschäftsführer einer Investmentfirma wurde bei dem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Abgabenbetruges in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mitarbeiter stießen auf Ungereimtheiten

Der Angeklagte zeigte sich bis zuletzt nicht geständig. Laut Anklage soll der Pongauer mittels Scheingeschäften zwischen Mai und Oktober 2012 unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Finanz abgegeben. Er war im angeklagten Tatzeitraum alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens, das mit Projekten über erneuerbare Energie befasst war. Mitarbeiter waren auf die Ungereimtheiten aufmerksam geworden.

Falls der Angeklagte die verhängte Geldstrafe nicht zahlt, ist dem Urteil von Richter Philipp Grosser zufolge eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten vorgesehen. Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung abgegeben haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.