Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) muss sich erneut mit dem Thema E-Zigaretten auseinandersetzen. Nachdem die Höchstrichter im Vorjahr die vom Gesetzgeber geplante Beschränkung des Dampfgeräteverkaufs auf Trafiken abgedreht hatte, geht es nun um den seit 20. Mai verbotenen Online-Handel mit E-Zigaretten und Liquids. Die betroffenen Händler sehen sich diskriminiert.

Online-Händler wehren sich

Österreich hat mit 20. Mai die im Jahr 2014 verabschiedete EU-Tabakrichtlinie umgesetzt. Laut dem nationalen Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz ist seitdem der Versandhandel von Zigaretten sowie "verwandten Erzeugnissen" untersagt. Bei Verstoß droht eine Strafe von bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall sind es bis zu 15.000 Euro.

Betroffene Online-Händler setzen sich zur Wehr. Der Inhaber der Firma Austrian Taste mit Sitz in Baden, Andreas Lechner, hat bereits eine Beschwerde beim VfGH eingebracht, schreibt das "WirtschaftsBlatt" am Dienstag. Kommende Woche will der Obmann des Vereins der Fachhändler für E-Dampfgeräte (VFFED), Thomas Baburek, eine zweite nachreichen.

Die Argumente: Das Gesetz stelle eine Ungleichbehandlung der Händler innerhalb der EU dar, es gebe das Recht auf freien Handel und einen Rechtsschutz auf Investitionen. Da es keine Übergangsfristen gab, konnten Händler ihre Ware nicht einmal abverkaufen.