Im Prozess um die tödlichen Messerstiche am Praterstern im September 2015 hat das Schöffengericht am späten Dienstagnachmittag ein Unzuständigkeitsurteil gefällt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben sich Bedenkzeit erbeten.

Anklage: Im Zweifel kein Tötungsvorsatz

Der angeklagte 39-jährige Serbe soll im vergangenen Herbst zwei algerische Asylwerber niedergestochen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, obwohl der 39-jährige Angeklagte im September 2015 dem Algerier einen Stich in den Oberbauch und einen weiteren ins Auge verpasste hatte. Der 37-Jähriger starb an einer Hirnlähmung noch am Tatort.

Obendrein hatte der Serbe zunächst dem Begleiter des ums Leben gekommenen Algeriers die Klinge seines Messers in die Brust gerammt. Die Anklagebehörde ging davon aus, dass ihm im Zweifel kein Tötungsvorsatz nachzuweisen sei, was bei Messerstichen in Brust und Auge eigenartig schien. Deshalb wurde der Fall am Dienstag vor einem Schöffengericht verhandelt.