Die Einvernahmen jenes 21-jährigen Mannes, der in der Nacht auf Mittwoch am Brunnenmarkt in Wien-Ottakring eine 54-jährige Frau mit einer Eisenstange erschlagen haben soll, haben keine wesentlichen Ergebnisse gebracht. "Er hat sich unkooperativ und nicht geständig gezeigt", sagte Donnerstagmittag ein Sprecher der Wiener Polizei.

Der Kenianer war in der Nacht auf Donnerstag und Donnerstagvormittag von den ermittelnden Wiener Kriminalbeamten stundenlang einvernommen worden. Noch im Laufe des Tages soll er der Justiz überstellt werden, die dann über die Verhängung der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Die Justiz entscheidet auch über eine psychiatrische Untersuchung des 21-Jährigen.

Verdächtiger ist kein Asylwerber

Entgegen ersten Angaben der Ermittler hat der Verdächtige in Österreich nie Asyl beantragt. Der Beschuldigte war im Jahr 2008 als junger Bursch "legal mit einem Visum eingereist", betonte Polizeisprecher Christoph Pölzl am Mittwoch Nachmittag. Dieses Visum habe er allerdings "nie verlängert". Dadurch war der Kenianer laut Pölzl zuletzt illegal im Land. Im Juli 2014 wurde eine rechtskräftige Ausreiseentscheidung erwirkt. Asylverfahren gab es hingegen keines.

Sein Motiv ist nach wie vor völlig unklar. Opfer und Beschuldigter kannten einander nicht, es bestehe "kein Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsverhältnis", sagte Pölzl. Der Mann dürfte als Obdachloser in der Nähe des Tatorts gelebt haben.

Bereits polizeibekannt

Der Festgenommene sei bereits "öfter polizeilich in Erscheinung getreten", bestätigte ein Polizeisprecher. Er dürfte schon im Mai 2015 in Ottakring eine Attacke mit einer Eisenstange verübt haben, dabei wurde das Opfer leicht verletzt. Der 21-Jährige wurde deswegen angezeigt, aber noch nicht verurteilt. Außerdem wurde der Kenianer in den Jahren 2011 und 2013 zwei Mal rechtskräftig verurteilt und wegen neuerlicher Straftaten seit 2014 von der Justiz gesucht.

Insgesamt wurde der junge Mann bisher wegen 18 unterschiedlicher Delikte angezeigt. Sein Strafregister umfasst Suchtgifthandel- und -besitz, Körperverletzung und schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Zum ersten Mal straffällig wurde der Kenianer 2010 im Alter von 16 Jahren. Für den Verkauf von Cannabis und Widerstand gegen die Staatsgewalt erhielt er eine Bewährungsstrafe. 2013 stand der Beschuldigte erneut wegen eines Suchtmitteldelikts sowie Nötigung und Körperverletzung vor Gericht. Er fasste eine teilbedingte Haftstrafe aus, wobei er den unbedingten Strafteil im Gefängnis verbüßte.

Psychose nicht ausgeschlossen

Zuletzt hatte die Justiz dem 21-Jährigen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Da er offenbar untergetaucht war, konnte er nicht aufgegriffen werden. Bei den bisherigen Gerichtsverfahren gab es nach APA-Informationen keine Hinweise auf psychische Auffälligkeiten.