Die 35-jährige Frau fasste eine kombinierte Geld-und Freiheitsstrafe (1.200 Euro und zehn Monate bedingt) aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

Mindestens 27.000 Euro soll die Niederösterreicherin zu Unrecht kassiert haben. Das Finanzamt, das die Kinderbeihilfe auszahlt, wurde vom Tod des kleinen Mädchens nie informiert. Dafür bekam das Amt jene Überprüfungsprotokolle, die man der Mutter zugeschickt hatte, stets handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben - mit unwahren Angaben - retourniert. Sogar die Volksschule, die das verstorbene Mädchen angeblich besuchte, war in den Formularen angeführt. Erst Anfang 2015, als die 35-Jährige Arbeitslosengeld beantragte, flog der Schwindel auf.

Keine Zeit für Bürokratie

"Ich habe das zwar unterschrieben, aber ausgefüllt habe ich die Formulare nicht", erklärte die Angeklagte im Prozess. "Ich hatte so viel Anderes im Kopf und zu tun. Ich hab' mich nicht darum gekümmert", rechtfertigte sich die angeklagte Mutter vor Gericht und beteuerte: "Ich wollte mich nicht an meinem toten Kind bereichern". Tatsächlich hat die mehrfache Mutter ein schweres Schicksal zu tragen: Ein Kind ist nach einem Unfall behindert, ein weiteres schwer krank. Deshalb, so ihre Verantwortung, habe sie auch gar nicht die Zeit gehabt, sich um bürokratische Angelegenheiten zu kümmern.

Die Frau versuchte ihrem geschiedenen Ehemann den "schwarzen Peter" zuzuschieben. Ein eingeholtes grafologisches Gutachten konnte keine eindeutige Klärung liefern, wer tatsächlich die "falschen" Formulare ans Finanzamt ausgefüllt hatte. Nach einem ausführlichen Beweisverfahren ergab die Beweiswürdigung durch das Gericht jedoch, dass der "Sozialbetrug" der angeklagten Mutter zuzuschreiben war. Die 35-Jährige nahm das Urteil an.