Der Schöffenprozess rund um einen Bodypacker (37), der beim Kokaintransport beinahe ums Leben gekommen wäre, ist Mittwochabend im Landesgericht Linz vor dem Urteil gestanden. Richterin Martina Ganglberger-Roitinger lehnte alle Beweisanträge der Verteidiger ab, sie wollte den Prozess am fünften Verhandlungstag zu einem Abschluss bringen.

Am Mittwochabend wurde dennoch vertagt. Die Verteidiger der fünf Angeklagten bestanden auf wortwörtliche Verlesung von Teilen des etliche Bände umfassenden Aktes. Damit wurde eine rasche Urteilsfindung unmöglich.

Verhandlung im April

Richterin Martina Ganglberger-Roitinger vereinbarte in Absprache mit allen Beteiligten den 28. und 29. April als weitere Verhandlungstermine. An diesen Tagen soll die Verlesung vorgenommen werden, weiters werden dann die Schlussplädoyers der Staatsanwältin und der fünf Verteidiger erfolgen. Danach erfolgt die Beratung des Schöffengerichtes und die Verkündung des Urteils.

Zuvor hatte der in Tschechien gerettete und dort zu drei Jahren Haft verurteilte Drogenkurier seine Befragung in einer Videokonferenz mit Prag als Belastungszeuge gegen die fünf Angeklagten abgebrochen. Sie wurde durchgeführt, weil sich der Mann geweigert hatte, in Österreich auszusagen. Er belastete gegenüber dem Schöffensenat seine Komplizen.

Belehrungen nutzlos

Als jedoch die erste der fünf Verteidiger Fragen stellte, lehnte er die Fortsetzung der Einvernahme ab. Belehrungen von Richterin Ganglberger-Roitinger, dass er ohnehin nichts beantworten müsse, was ihn zusätzlich belaste, sowie gutes Zureden halfen nicht. Der in Prag anwesende tschechische Richter sah keine Möglichkeit nach dem Recht seines Landes, den Zeugen zur Aussage zu zwingen. Der Hinweis der Verteidiger an ihn, dass die Aussage für ein faires Verfahren im Sinne des auch in Tschechien geltenden europäischen Rechtes erforderlich sei, sowie die Anregung, eine Ordnungsstrafe zu verhängen, brachten keinen Erfolg.

Anschließende Anträge der Verteidiger, unter anderem die bisherigen belastenden Aussagen des Bodypackers bei der Urteilsfindung nicht zu verwerten, ein neuerliches Rechtshilfeansuchen an Tschechien zu stellen und weitere Zeugenbefragungen durchzuführen, lehnte das Gericht ab. Aufregung gab es vor dem Verhandlungssaal, als eine der Angeklagten in einer Pause von der Frau eines weiteren Beschuldigten attackiert wurde und danach an einem Finger blutete.