In dem asiatischen Land ist das In-Umlauf-Bringen von Falschgeld ein schweres Vergehen, auf das bis zu 20 Jahre Haft steht. Die Botschaft vor Ort sei mit dem Fall befasst und kümmere sich auch um die Haftbetreuung, so ein Außenministeriums-Sprecher.

Ein bereits vermittelter Vertrauensanwalt kann für den Mühlviertler jetzt ein weiteres Mal einen Enthaftungsantrag stellen. Grundsätzlich darf über den Verdächtigen maximal 48 Tage die Untersuchungshaft verhängt werden. Stichtag ist der 9. März.