Der Angeklagte gestand die Einbruchsdiebstähle ein. Als Motiv nannte er die Finanzierung seiner Drogensucht. Dass er bei dem Einbruch am 13. Oktober 2015 mit einem Schraubenzieher in der Hand und mit Stichbewegungen auf einen uniformierten Polizisten losgegangen sei, wie ihm Staatsanwältin Sandra Lemmermayer vorwarf und wie dies auch der Beamte heute bezeugte, bestritt er vehement. Als er im Keller des Hauses war, habe jemand die Türe aufgerissen und "Polizei" gerufen. Er habe sein "Werkzeug" in einer Seitentasche verstaut und habe flüchten wollen, da sei schon der Schuss gefallen, sagte der 26-Jährige zu Einzelrichterin Stephanie Schmid.

Der Polizist, gegen den noch ein Strafverfahren wegen der Schussabgabe anhängig ist, schilderte den Vorfall im Keller anders. Der große Mann, der auf ihn zugelaufen sei, habe in seiner rechten Hand einen metallenen Gegenstand gehalten und Stichbewegungen in seine Richtung gemacht. "Ich habe meine Waffe gezogen und geschrien 'Stehenbleiben, Polizei'. Doch die Person ist weiter gelaufen. Da habe ich den Schuss abgegeben. Es war für mich ein reiner Schuss aus Notwehr."

Die Kugel traf zuerst den Daumen des 26-Jährigen und dann den Brustkorb. Im Stiegenhaus des Gebäudes brach er zusammen. Verteidiger Michael Hofer erklärte, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt durch Drogen und Alkohol beeinträchtigt gewesen sei. "Er wollte niemanden bedrohen oder niederstechen. Eine versuchte schwere Körperverletzung lässt sich nicht feststellen."

Richterin glaubte Zeugen

Die Richterin glaubte den Angaben des Polizisten und weiterer Zeugen. Sie ging von einer versuchten schweren Körperverletzung und von einem versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt aus. Zudem nahm sie bezüglich des Einbruchdiebstahls eine Gewerbsmäßigkeit an, die der Verteidiger in Abrede gestellt hatte. Hofer sprach von einer Beschaffungskriminalität des Angeklagten wegen dessen Drogenabhängigkeit. Der achtmal einschlägig vorbestrafe Mann habe im Strafvollzug keine Substitutionsbehandlung bekommen und sei deshalb auch in den Hungerstreik getreten. Mit der schweren Schussverletzung und den erheblich erlitten Schmerzen habe er die Taten "ja schon irgendwie bezahlt", betonte der Rechtsanwalt.

Der Beschuldigte, der sogar während eines Haftausganges einen Einbruch verübt hatte, wurde auch noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzes verurteilt, weil bei ihm zu Hause zwei Teleskopschlagstöcke gefunden wurden. Er hatte bei einem Strafrahmen von bis 7,5 Jahren um eine milde Strafe gebeten, mit der Begründung, er werde in zwei Wochen Vater und habe bereits einen Drogen-Therapieplatz erhalten. Da aber die Richterin zwei bedingt ausgesprochene Strafen von früheren Verurteilungen widerrufen hatte, muss der 26-Jährige insgesamt knapp fünf Jahre im Gefängnis absitzen.