Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Montag einen Bericht der Onlineausgabe der "Kleinen Zeitung", wonach ein "Obergutachter" bestellt wird, der die Zurechnungsfähigkeit des Amokfahrers zum Tatzeitpunkt prüft. In diesem Punkt waren sich nämlich die beiden bisherigen Gutachter Peter Hofmann und Manfred Walzl uneinig: Ersterer hielt ihn für nicht zurechnungsfähig, letzterer schon. Einigkeit bestand aber bei den beiden darüber, "dass der Beschuldigte die Taten unter dem Einfluss einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades begangen hat und bei ihm die Gefahr weiterer solcher Taten besteht".

Das dritte Gutachten eines Psychiaters mit Lehrbefugnis an einer in- oder ausländischen Universität wird wohl mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Der Prozess wird daher wohl nicht mehr vor dem Sommer beginnen können.

Auf die für Montag angesetzte Haftprüfung hatte der Verdächtige übrigens verzichtet. Er ist seit der Amokfahrt am 20. Juni des Vorjahres in Untersuchungshaft. Dem Verfahren haben sich bisher schon viele der Opfer als Privatbeteiligte angeschlossen, sagte Kroschl. Sie werden beim Prozess Schadenersatz fordern.

Alen R. war am 20. Juni 2015 mit seinem Geländewagen durch die Grazer Innenstadt gerast und hat dabei drei Menschen getötet sowie 36 weitere Fußgänger erfasst und zum Teil schwer verletzt. Mehr als 50 andere Menschen waren gefährdet und konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten. Auch sie werden als Opfer geführt.